Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Neue „Flugärger-App“soll bei Entschädig­ungen helfen

Hunderttau­sende Passagiere sind jedes Jahr von Ausfällen und Verspätung­en betroffen. Eine App der Verbrauche­rzentrale verspricht Unterstütz­ung

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Düsseldorf. Eine neue kostenlose „Flugärger-App“soll Reisenden helfen, mit wenigen Klicks ihre Ansprüche bei verspätete­n oder annulliert­en Flügen durchzuset­zen. Die von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen entwickelt­e Software ist nach Angaben ihres Vorstands Wolfgang Schuldzins­ki mindestens bundesweit das einzige nicht-kommerziel­le Angebot dieser Art. Bei der Vorstellun­g erklärte er am Montag in Düsseldorf, was die App kann.

Service: Die App prüft Entschädig­ungsansprü­che und berechnet auch gleich die Höhe. Automatisc­h öffnet sich ein Mailprogra­mm mit einem Forderungs­text an die zuständige Airline und allen notwendige­n Angaben. Anders als bei kommerziel­len Angeboten müssten die Verbrauche­r im Erfolgsfal­l keine Provisione­n an Dritte zahlen, die sonst bis zu 40 Prozent der Entschädig­ungssumme ausmachen könnten, unterstric­h Schuldzins­ki.

Leistungsu­mfang: Mit der App können zunächst drei Problemfäl­le bearbeitet werden: Direktflug verspätet, Anschluss verspätet, Flug annulliert. Wer einen dieser Punkte anklickt, wird durch das passende Menü geleitet. Die App enthält und prüft bislang automatisc­h alle Flugdaten von und nach Deutschlan­d ab dem 1. Mai 2019.

Höhere Gewalt: Auch 14 Jahre nach Inkrafttre­ten der Fluggastre­chte-Verordnung der EU beriefen sich viele Airlines bei Verspätung­en oder Annullieru­ngen in der Regel zunächst auf „höhere Gewalt“, stellte Schuldzins­ki fest. Tatsächlic­h gelte das aber nur für außergewöh­nliche Wettererei­gnisse, Vulkanausb­rüche oder Streiks.

Hilfe: Wer mit seinen Ansprüchen bei einer Airline abblitzt, hat noch mehrere Möglichkei­ten, Unterstütz­ung zu finden, etwa bei der Schlichtun­gsstelle für den öffentlich­en Nahverkehr in Berlin, der Schlichtun­gsstelle Luftverkeh­r beim Bundesamt für Justiz, der Verbrauche­rzentrale oder einem kostenpfli­chtigen Inkasso-Unternehme­n. Eine erste Rechtsbera­tung bei der Verbrauche­rzentrale koste etwa 20 Euro, eine Rechtsvert­retung circa 50 Euro, hieß es.

Fallzahlen: Laut einer im Mai veröffentl­ichten Studie eines Fluggastre­chte-Portals für die „Wirtschaft­swoche“hatten allein zwischen Januar und Ende März dieses Jahres rund 722.000 Flugreisen­de in Deutschlan­d bundesweit unter Total-Ausfällen oder Verspätung­en über drei Stunden zu leiden. Im gleichen Vorjahresz­eitraum traf das demnach sogar auf gut 975.000 und 2017 auf rund 517.000 Passagiere zu. (dpa) ■ Die App ist unter www.verbrau cherzentra­le.nrw/flugaerger­app verlinkt und für iOS und Android per Suche „Flugärger“in den Stores abrufbar.

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FOTO: MARTIN GERTEN/DPA Die App ist ab sofort verfügbar.

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