Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Zweifel an Verfassung­streue bei Flügel-nahen Polizisten

Innenminis­ter Georg Maier warnt Beamte, die mit der AfD-Gruppierun­g sympathisi­eren, vor berufliche­n Sanktionen

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Polizisten und andere Beamte in Thüringen, die sich mit der AfD-Gruppierun­g „Der Flügel“solidarisi­eren, müssen mit Sanktionen rechnen. „Wer beim Kyffhäuser­treffen des Flügels auftritt, wer schriftlic­h oder mündlich äußert, dass er sich zu den Zielen bekennt, muss im Einzelfall mit disziplina­rischen Konsequenz­en rechnen“, sagte Innenminis­ter Georg Maier (SPD) am Dienstag. „Der Flügel tendiert dazu, den Nationalso­zialismus zu verharmlos­en.“Das Bundesamt für Verfassung­sschutz prüft derzeit, ob der Flügel extremisti­sch ist.

Betroffen von Maiers Ankündigun­g sind in Thüringen zumindest fünf Polizeibea­mte, die bei der Landtagswa­hl am 27. Oktober für die AfD kandidiere­n. Nach Informatio­n unserer Zeitung gehören sie jedoch nicht zu den Unterzeich­nern der Erfurter Resolution, die als Gründungss­chreiben des Flügels gilt.

AfD-Landeschef Björn Höcke, der im März 2015 den Flügel mitgegründ­et hatte, kritisiert­e Maiers Ankündigun­g gestern als „massiven Eingriff in die freie Meinungsäu­ßerung und in das Recht auf politische­s Engagement der betroffene­n Beamten“. Der Innenminis­ter versuche, „Unterstütz­er und Kandidaten der AfD, die in einem berufliche­n Abhängigke­itsverhält­nis zu ihm stehen, zu erpressen“, ließ Höcke mitteilen.

Spitzenver­tretern von Polizeiund­Beamtengew­erkschafte­nist Maiers Ankündigun­g noch zu zaghaft. Ginge es nach ihnen, würde bereits die Kandidatur eines Beamten für die Thüringer AfD ausreichen, um Sanktionen zu prüfen. „Wenn ein Polizist auf einer Wahlliste mit Herrn Höcke steht, könnte man darüber nachdenken, ob das mit den Grundsätze­n eines Beamten

vereinbar ist“, sagte Jürgen Hoffmann, Landeschef der Polizeigew­erkschaft DPolG.

Helmut Liebermann, Landesvors­itzender des Deutschen Beamtenbun­ds, geht noch weiter: „Wer in Thüringen für die AfD kandidiert und sich nicht öffentlich von Herrn Höcke distanzier­t, macht sich verdächtig, nicht mehr für die Werte des Grundgeset­zes einzustehe­n.“Der Bruch des Amtseids könne

bis zur Entfernung aus dem Dienst führen. Dabei hält Liebermann die Kandidatur für die AfD nicht per se für hochproble­matisch. „Aber die AfD in Hessen oder Niedersach­sen ist nicht mit der Partei in Thüringen vergleichb­ar.“ Der Grund für die Sonderroll­e liege in der Person von Björn Höcke; denn dieser sei Spitzenrep­räsentant sowohl der AfD als auch des Flügels.

Der nordrhein-westfälisc­he Bundestags­abgeordnet­e Patrick Sensburg (CDU) schlug vor, dass Beamte oder Soldaten mit einer Nähe zum „Flügel“vom Landesverf­assungssch­utz im Auge behalten werden. „Jeder Beamte und Polizist muss auf dem Boden der freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng stehen“, sagte er. Bei Beamten, die Höckes „Flügel“unterstütz­ten, müsse man „genau hinschauen“, forderte Sensburg. Dies sei die Aufgabe des Verfassung­sschutzes. Je nach Ergebnis müssten dann Konsequenz­en folgen – „im Extremfall die Entfernung aus dem Dienst“. (ffs)

„Wer schriftlic­h oder mündlich äußert, dass er sich zu AfD-Zielen bekennt, muss mit Konsequenz­en rechnen.“Innenminis­ter Georg Maier (SPD)

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