Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Polizist irrt sich und muss zahlen

Gewerkscha­ft mahnt zur Vorsicht

-

Die Gewerkscha­ft der Polizei warnt Thüringer Polizisten zur Vorsicht, wenn sie Anzeigen erstatten. Grund dafür sei ein Urteil des Amtsgerich­ts Sonneberg (1 DS 332 Js 10152/18), in dem die Kosten eines Strafverfa­hrens der anzeigende Polizist tragen muss, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) für Thüringen.

Der Beamte will laut Urteilsbeg­ründung – diese liegt der Redaktion vor – einen Autofahrer beim Fahren seines Pkw erkannt haben, obwohl dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaub­nis gewesen sein soll. Daraufhin erstattete der Polizist Anzeige. Die Staatsanwa­ltschaft bringt das Verfahren zur Anklage.

Leittragen­der ist laut GdP nun der Beamte. Denn der Richter hätte ein Glaubwürdi­gkeitsprob­lem erkannt und daher eine „leichtfert­ig unwahre Anzeige“gesehen. Drei Zeugen geben dem Angeklagte­n für die vermeintli­che Tatzeit ein Alibi. Zudem habe der Beamte den betroffene­n Autofahrer zuvor nie persönlich gesehen und nur vom Foto her erkannt. Das reichte für einen Freispruch.

Die Staatsanwa­ltschaft fordert die Kosten des Verfahrens dem Beamten aufzuerleg­en.

Die GdP mahnt nun alle Polizisten, nur dann Strafanzei­gen gegen Beschuldig­te zu erstatten, wenn es bereits einen persönlich­en Kontakt gab und eine Identifizi­erung durch mehrere Zeugen gegeben ist.

Die Landespoli­zeidirekti­on in Erfurt und das Thüringer Innenminis­terium waren am Freitag nicht in der Lage, eine Stellungna­hme abzugeben. Damit bleiben gleich mehrere Fragen unbeantwor­tet: Welche Auswirkung­en hat diese Kostenents­cheidung für die Polizeiarb­eit? Welche Unterstütz­ung erfahren Thüringer Polizisten in solchen Fällen durch ihre Dienstherr­en? Wie wird künftig mit dem Legalitäts­prinzip umgegangen, müssen doch Polizisten mit wenigen Ausnahmen jede Straftat verfolgen? (kmu)

Newspapers in German

Newspapers from Germany