Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Polizist irrt sich und muss zahlen
Gewerkschaft mahnt zur Vorsicht
Die Gewerkschaft der Polizei warnt Thüringer Polizisten zur Vorsicht, wenn sie Anzeigen erstatten. Grund dafür sei ein Urteil des Amtsgerichts Sonneberg (1 DS 332 Js 10152/18), in dem die Kosten eines Strafverfahrens der anzeigende Polizist tragen muss, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für Thüringen.
Der Beamte will laut Urteilsbegründung – diese liegt der Redaktion vor – einen Autofahrer beim Fahren seines Pkw erkannt haben, obwohl dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sein soll. Daraufhin erstattete der Polizist Anzeige. Die Staatsanwaltschaft bringt das Verfahren zur Anklage.
Leittragender ist laut GdP nun der Beamte. Denn der Richter hätte ein Glaubwürdigkeitsproblem erkannt und daher eine „leichtfertig unwahre Anzeige“gesehen. Drei Zeugen geben dem Angeklagten für die vermeintliche Tatzeit ein Alibi. Zudem habe der Beamte den betroffenen Autofahrer zuvor nie persönlich gesehen und nur vom Foto her erkannt. Das reichte für einen Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft fordert die Kosten des Verfahrens dem Beamten aufzuerlegen.
Die GdP mahnt nun alle Polizisten, nur dann Strafanzeigen gegen Beschuldigte zu erstatten, wenn es bereits einen persönlichen Kontakt gab und eine Identifizierung durch mehrere Zeugen gegeben ist.
Die Landespolizeidirektion in Erfurt und das Thüringer Innenministerium waren am Freitag nicht in der Lage, eine Stellungnahme abzugeben. Damit bleiben gleich mehrere Fragen unbeantwortet: Welche Auswirkungen hat diese Kostenentscheidung für die Polizeiarbeit? Welche Unterstützung erfahren Thüringer Polizisten in solchen Fällen durch ihre Dienstherren? Wie wird künftig mit dem Legalitätsprinzip umgegangen, müssen doch Polizisten mit wenigen Ausnahmen jede Straftat verfolgen? (kmu)