Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Gesperrtes Konto
Ich habe Streit mit einem Vertragspartner von mir. Er behauptet, ich hätte Forderungen von ihm nicht bezahlt. Das stimmt aber nicht. Jetzt hat meine Hausbank mein Girokonto gesperrt. Ich vermute, dass mein Vertragspartner das veranlasst hat. Ist das rechtens?
Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen: Die Möglichkeiten eines Kreditinstituts, das Girokonto eines Kunden zu sperren, sind begrenzt. Aus den folgenden Gründen darf eine Bank ein Konto sperren: im Rahmen einer Zwangsvollstreckung – dafür nötig ist ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, der im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens ergangen ist. Dass Ihr Konto gepfändet wird, muss Ihnen und der Bank mitgeteilt worden sein. Ein zweiter, sicher häufig auftretender Grund für eine Kontosperrung ist eine Überziehung des Girokontos über das Limit hinaus, das mit der Bank vereinbart worden ist. Überschreitet man das eingeräumte Limit, sperrt die Bank das Konto in der Regel bis man mit Einzahlungen wieder im Rahmen der eingeräumten Überziehung oder im Plus ist. Sperren kann eine Bank auch, wenn der Kunde Tilgungsraten für ein bei ihr aufgenommenes Darlehen nicht rechtzeitig begleicht.
Aus Gründen der Sicherheit sperrt das Kreditinstitut den Zugang zum Girokonto, wenn es feststellt, dass ungewöhnliche Abbuchungen vorgenommen wurden oder jemand die Pin mehrfach falsch eingegeben hat. Werden dem Kontoinhaber Straftaten wie Geldwäsche vorgeworfen, kann das Kreditinstitut das Girokonto ebenfalls sperren. Liegt ein Gemeinschaftskonto vor und verstirbt einer der Inhaber, können nur die Erben die Sperre durch die Bank aufheben. Schlussendlich veranlasst das Finanzamt Kontosperren, wenn Bürger ihre Steuerschuld nicht rechtzeitig begleichen. Prüfen Sie, ob einer der benannten Gründe nicht doch in Betracht kommen könnte. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf, um die Ursache der Sperrung zu klären.
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie immer freitags von bis Uhr unter