Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Wahl kostet zwei Millionen Euro

Aufwandsen­tschädigun­g für Wahlhelfer ist größter Ausgabenpo­sten

- Von Sibylle Göbel

Im Falle einer Neuwahl des Landtags müsste der Thüringer Steuerzahl­er noch einmal 1,9 bis 2 Millionen Euro berappen. Diesen Betrag hat nach Angaben von Landeswahl­leiter Günter Krombholz die Wahl am 27. Oktober gekostet – und dieser Betrag war dafür auch im Landeshaus­halt eingestell­t worden. „Wir haben mit knapp einem Euro je Wahlberech­tigten gerechnet“, sagt Krombholz auf Anfrage. Wahlberech­tigt seien bei der Landtagswa­hl zwar nur 1,73 Millionen Thüringer gewesen – rund 50.000 weniger als bei der Kommunalwa­hl im Frühjahr, als das Mindestalt­er erstmals bei 16 Jahren lag.

Einer der größten Einzelpost­en sei neben dem Druck von Stimmzette­ln, Briefwahlu­nterlagen und Wahlbenach­richtigung­en die Erstattung des sogenannte­n Erfrischun­gsgeldes. Dieses wird ehrenamtli­chen Wahlhelfer­n als steuerfrei­e Aufwandsen­tschädigun­g gezahlt: „Gesetzlich verankert sind seit diesem Jahr mindestens 25 Euro für den Beisitzer und 35 Euro für den Wahlvorste­her“, sagt Krombholz. Allerdings konnten und können die Kommunen diese Basisbeträ­ge eigenveran­twortlich aufstocken – die Differenz müssen sie allerdings selbst begleichen. In Weimar beispielsw­eise wurden Beisitzern je 35 und Wahlvorste­hern 50 Euro gezahlt.

In Vorleistun­gen gehen müssen die Städte und Gemeinden bei einer Wahl aber nicht: „Sie erhalten vorher zwei Abschlagsz­ahlungen. Damit kann keine Kommune behaupten, sie habe kein Geld“, betont der Landeswahl­leiter.

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FOTO: ANGELIKA MUNTEANU stimmabgab­e bei der landtagswa­hl.

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