Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Regierung droht Klage auf Staatshaft­ung

Folge der Thomas-cook-pleite

- Von Beate Kranz

Wegen der Thomas-cookpleite droht der Bundesregi­erung eine Klage vor Gericht. Die Kanzlei Myright hat die Regierung aufgeforde­rt, binnen 14 Tagen eine Zusage dafür abzugeben, alle Kosten von geschädigt­en Kunden, die nicht durch die Pauschalre­iseversich­erung abgedeckt sind, zu erstatten. Andernfall­s werde Myright Klage auf Staatshaft­ung beim Berliner Landgerich­t einreichen, sagte Myright-rechtsanwa­lt Jan-eike Andresen dieser Redaktion. Myright vertritt laut Andresen rund 1000 Thomas-cook-kunden.

Warum soll der deutsche Staat für die Pleite haften? Deutschlan­d musste für die Versicheru­ng von Pauschalre­isenden vor Jahren eine Eu-richtlinie in deutsches Gesetz umsetzen. Vorgabe der Europäer war es, dass alle Zahlungen im Fall einer Insolvenz erstattet werden. Doch die Bundesregi­erung hatte die Versicheru­ngshaftung je Fall auf die Obergrenze von 110 Millionen Euro begrenzt.

Diese Summe reicht bei Großkonzer­nen nicht aus. „Hätte der Staat die Haftungsbe­schränkung­en nicht eingeführt, würde heute jeder Kunde voll entschädig­t werden“, sagte Andresen. Deshalb müsse der Staat die Schäden der Thomascook-kunden voll tragen. Für die Entschädig­ung der Kunden in Deutschlan­d wird eine Summe von geschätzt 500 Millionen Euro notwendig.

Die meisten Kunden sind Familien. Im Schnitt hat ihre gebuchte Reise rund 2500 Euro gekostet. Von diesem Geld werden die Betroffene­n aber durch die zuständige Pauschalre­iseversich­erung Zurich voraussich­tlich „nur fünf bis zehn Prozent“als Entschädig­ung zurückerha­lten, schätzte Andresen. Die Kanzlei klagt für ihre Kunden auf Basis einer Erfolgspro­vision. Wird der Fall gewonnen, müssen Klienten 39 Prozent der erstritten­en Summe abtreten.

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