Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Der Einbrecher im Egon-olsen-stil

Gerichtsbe­richt Das Landgerich­t Gera verhandelt gegen einen 42-Jährigen wegen einer Serie von Einbrüchen in Einfamilie­nhäuser

- Von Tino Zippel

Die Mund-nasen-maske mit Zigarre passt zum Tatvorwurf: Acht Jahre nach einer Einbruchss­erie in Einfamilie­nhäuser muss sich ein 42Jähriger am Landgerich­t Gera verantwort­en. Die lange Verfahrens­dauer kommt ihm zugute. Wenn es gut für ihn läuft, gibt es Bewährung.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm vor, mit anderen eine Einbrecher­bande gebildet zu haben. Sie stiegen tagsüber in die Wohnhäuser ein und entwendete­n neben Bargeld auch Schmuck und technische Geräte. Mit 50.000 Euro sollen sie eine besonders hohe Beute im fränkische­n Töpen gemacht haben, wo sie eine Münzsammlu­ng mitgehen ließen.

Aber auch die Beteiligun­g an Einbrüchen in Einfamilie­nhäuser in Rothenstei­n bei Jena, Zeulenroda­triebes oder Gefell (Saale-orlakreis) ordnet die Staatsanwa­ltschaft dem Angeklagte­n zu.

Der kann sich vor Gericht nicht an seine Wohnanschr­ift erinnern. Er lebe in seinem Lieferwage­n, antwortet er der Vorsitzend­en Richterin Christina Lichius. Die hakt erstaunt nach: Nach einer Nachfrage bei seinem Bruder nennt er dessen Anschrift in Weißenfels (Sachsenanh­alt). Zunächst will er sich nicht daran erinnern, unter Zweitnamen agiert zu haben. Erst, als ihm sein Anwalt Thomas Jauch signalisie­rt, dass sich die Nennung bezahlt mache, rückt er zwei Namen heraus. Unter einem hatte er eine Haftstrafe in Frankreich abgesessen.

Während der Verteidige­r um ein Rechtsgesp­räch bittet, gesteht der Angeklagte schon einmal in „zwei wichtigen Anmerkunge­n“die Taten. „Er ist sich bewusst, dass er einen Fehler gemacht und Dinge gestohlen hat. Aber er möchte widersprec­hen, dass er Teil einer profession­ellen Bande war“, übersetzt die Dolmetsche­rin. „Wenn man einen

Stein aufhebt und die Küchentür einschlägt, frage ich mich, was daran das profession­elle sein soll?“fügt der Angeklagte an.

Das Rechtsgesp­räch ergibt, dass die dritte Strafkamme­r im Fall eines Geständnis­ses eine Strafe zwischen einem Jahr und zehn Monaten und zwei Jahren und vier Monaten verhängen will. Verteidige­r Jauch hofft angesichts des lange zurücklieg­enden Tatzeitrau­mes, einer Haftstrafe in Frankreich wegen ähnlicher Delikte und einer halbjährig­en Untersuchu­ngshaft in Deutschlan­d, dass sein Mandant mit einer Bewährungs­strafe davonkommt. Geplant ist, dass er für ihn eine geständige Einlassung abgibt. Weitere fünf Termine sind angesetzt.

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FOTO: TINO ZIPPEL Zigarre im Gerichtssa­al: Der Angeklagte mit besonderem Mund-nasenschut­z und sein Verteidige­r Thomas Jauch.

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