Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Der Einbrecher im Egon-olsen-stil
Gerichtsbericht Das Landgericht Gera verhandelt gegen einen 42-Jährigen wegen einer Serie von Einbrüchen in Einfamilienhäuser
Die Mund-nasen-maske mit Zigarre passt zum Tatvorwurf: Acht Jahre nach einer Einbruchsserie in Einfamilienhäuser muss sich ein 42Jähriger am Landgericht Gera verantworten. Die lange Verfahrensdauer kommt ihm zugute. Wenn es gut für ihn läuft, gibt es Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit anderen eine Einbrecherbande gebildet zu haben. Sie stiegen tagsüber in die Wohnhäuser ein und entwendeten neben Bargeld auch Schmuck und technische Geräte. Mit 50.000 Euro sollen sie eine besonders hohe Beute im fränkischen Töpen gemacht haben, wo sie eine Münzsammlung mitgehen ließen.
Aber auch die Beteiligung an Einbrüchen in Einfamilienhäuser in Rothenstein bei Jena, Zeulenrodatriebes oder Gefell (Saale-orlakreis) ordnet die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zu.
Der kann sich vor Gericht nicht an seine Wohnanschrift erinnern. Er lebe in seinem Lieferwagen, antwortet er der Vorsitzenden Richterin Christina Lichius. Die hakt erstaunt nach: Nach einer Nachfrage bei seinem Bruder nennt er dessen Anschrift in Weißenfels (Sachsenanhalt). Zunächst will er sich nicht daran erinnern, unter Zweitnamen agiert zu haben. Erst, als ihm sein Anwalt Thomas Jauch signalisiert, dass sich die Nennung bezahlt mache, rückt er zwei Namen heraus. Unter einem hatte er eine Haftstrafe in Frankreich abgesessen.
Während der Verteidiger um ein Rechtsgespräch bittet, gesteht der Angeklagte schon einmal in „zwei wichtigen Anmerkungen“die Taten. „Er ist sich bewusst, dass er einen Fehler gemacht und Dinge gestohlen hat. Aber er möchte widersprechen, dass er Teil einer professionellen Bande war“, übersetzt die Dolmetscherin. „Wenn man einen
Stein aufhebt und die Küchentür einschlägt, frage ich mich, was daran das professionelle sein soll?“fügt der Angeklagte an.
Das Rechtsgespräch ergibt, dass die dritte Strafkammer im Fall eines Geständnisses eine Strafe zwischen einem Jahr und zehn Monaten und zwei Jahren und vier Monaten verhängen will. Verteidiger Jauch hofft angesichts des lange zurückliegenden Tatzeitraumes, einer Haftstrafe in Frankreich wegen ähnlicher Delikte und einer halbjährigen Untersuchungshaft in Deutschland, dass sein Mandant mit einer Bewährungsstrafe davonkommt. Geplant ist, dass er für ihn eine geständige Einlassung abgibt. Weitere fünf Termine sind angesetzt.