Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Rücknahmep­flicht bei Elektroger­äten

Kann ich meinen alten Fernseher kostenlos im Elektronik­markt abgeben oder gibt es Ausnahmen?

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Es antwortet Ramona Ballod, Referatsle­iterin Energie, Bauen, Nachhaltig­keit bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen: Händler sind verpflicht­et, ausgedient­e Elektroger­äte unentgeltl­ich zurückzune­hmen. Dabei gilt: Kleingerät­e mit einer Kantenläng­e von bis zu 25 Zentimeter­n müssen Elektrohän­dler auch dann abnehmen, wenn das Gerät nicht dort gekauft wurde oder zugleich ein Neugerät erstanden wird. Größere Elektroger­äte, zum Beispiel Waschmasch­inen, Fernseher oder Kühlschrän­ke, müssen Händler jedoch nur beim Erwerb eines neuen Produkts derselben Art abnehmen.

Die Rücknahmep­flicht gilt für stationäre Einzelhänd­ler, sofern sie auf mehr als 400 Quadratmet­ern Elektroger­äte verkaufen. Sie gilt auch für Online-händler mit mehr als 400 Quadratmet­ern Versandund Lagerfläch­e für Elektrowar­en. Damit sind zumindest die Branchenri­esen im Onlinehand­el in der Rücknahmep­flicht. Drittanbie­ter, die über Portale wie Amazon ihre Waren verkaufen, haben jedoch oft kleinere Lagerfläch­en und fallen so aus der Rücknahmep­flicht.

Im Gegensatz zum stationäre­n Handel kann der Onlinehand­el selbst entscheide­n, welche Form der Rücknahme er anbietet. Gerade bei Großgeräte­n sollten sich Online-käufer deshalb nach den Rückgabeko­nditionen erkundigen.

Eine Alternativ­e sind kommunale Sammelstel­len beziehungs­weise Recyclingh­öfe. Dort können private Verbrauche­r Altgeräte kostenlos abgeben. Für eine Abholung zu Hause kann die Kommune allerdings Gebühren verlangen.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie heute von 9 bis 10 Uhr unter

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