Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Rücknahmepflicht bei Elektrogeräten
Kann ich meinen alten Fernseher kostenlos im Elektronikmarkt abgeben oder gibt es Ausnahmen?
Es antwortet Ramona Ballod, Referatsleiterin Energie, Bauen, Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen: Händler sind verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dabei gilt: Kleingeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern müssen Elektrohändler auch dann abnehmen, wenn das Gerät nicht dort gekauft wurde oder zugleich ein Neugerät erstanden wird. Größere Elektrogeräte, zum Beispiel Waschmaschinen, Fernseher oder Kühlschränke, müssen Händler jedoch nur beim Erwerb eines neuen Produkts derselben Art abnehmen.
Die Rücknahmepflicht gilt für stationäre Einzelhändler, sofern sie auf mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen. Sie gilt auch für Online-händler mit mehr als 400 Quadratmetern Versandund Lagerfläche für Elektrowaren. Damit sind zumindest die Branchenriesen im Onlinehandel in der Rücknahmepflicht. Drittanbieter, die über Portale wie Amazon ihre Waren verkaufen, haben jedoch oft kleinere Lagerflächen und fallen so aus der Rücknahmepflicht.
Im Gegensatz zum stationären Handel kann der Onlinehandel selbst entscheiden, welche Form der Rücknahme er anbietet. Gerade bei Großgeräten sollten sich Online-käufer deshalb nach den Rückgabekonditionen erkundigen.
Eine Alternative sind kommunale Sammelstellen beziehungsweise Recyclinghöfe. Dort können private Verbraucher Altgeräte kostenlos abgeben. Für eine Abholung zu Hause kann die Kommune allerdings Gebühren verlangen.
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