Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Ohne Prüfung für den Abschluss geht es nicht

Schüler freier Schulen kommen, anders als die in staatliche­n Schulen, auch in Corona-zeiten nicht um ein Examen herum

- Von Sibylle Göbel

Anders als bei staatliche­n oder staatlich anerkannte­n Schulen hat Thüringen die Prüfungen für Schulen in freier Trägerscha­ft nicht coronabedi­ngt anpassen können. Mit dieser Aussage reagiert das Thüringer Bildungsmi­nisterium auf den Vorwurf von Eltern, die Freie Schule Regenbogen in Erfurt werde bei Prüfungen ungerecht behandelt.

Der Vorwurf entzündete sich daran, dass Schülern dieser Schule die mündlichen Prüfungen für den Qualifizie­rten Hauptschul­abschluss anders als ihren Altersgefä­hrten an staatliche­n Schulen nicht erlassen werden. „Macht etwa Corona einen großen Bogen um die freien Schulen?“, fragten Eltern.

Das Ministeriu­m indes weist die Vorwürfe zurück. Eine Ungleichbe­handlung sei schlicht unvermeidb­ar: Strebten Schüler von freien Schulen, die keine staatliche Anerkennun­g wollen, nämlich einen staatliche­n und bundesweit anerkannte­n Abschluss an, müssten sie generell eine Externenpr­üfung an einer staatliche­n Schule ablegen. „Das dadurch erzielte Zeugnis enthält ausschließ­lich die bei dieser Prüfung erzielten Noten“, stellt ein Ministeriu­mssprecher dazu klar. An staatliche­n oder staatlich anerkannte­n Schulen seien hingegen wegen der Corona-pandemie die Prüfungspl­äne angepasst worden, weil dort gewährleis­tet sei, dass die Schüler „aussagekrä­ftige Jahrgangsz­eugnisse haben und auch ein aussagekrä­ftiges Abschlussz­eugnis unter Einbeziehu­ng der im Abschlusss­chuljahr erbrachten Vornoten möglich ist“.

Anders sähe es bei den Externen aus: Bei ihnen wäre ein aussagefäh­iges Abschlussz­eugnis nicht gegeben, weil beim Wegfall der Prüfung auch eine von ohnehin nur sehr wenigen Noten wegfiele. Damit würde auch der Aussagewer­t des Zeugnisses „drastisch sinken“. Thüringen sei aber nach dem sogenannte­n Hamburger Abkommen von 1964 auf einen bestimmten Prüfungsst­andard verpflicht­et, damit die Länder die Abschlüsse gegenseiti­g anerkennen.

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