Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Welfenscha­tz beschäftig­t oberstes Us-gericht

Es geht darum, wem die goldenen Reliquien gehören. Für die deutsche Justiz kommt die Frage zu spät

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Der jahrelange Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändl­er und der Stiftung Preußische­r Kulturbesi­tz um den Welfenscha­tz beschäftig­t nun auch den Supreme Court der USA. Das oberste Bundesgeri­cht kündigte an, sich mit dem Fall zu befassen. Die von Bund und Ländern getragene Berliner Stiftung will geklärt wissen, ob Us-gerichte für den Fall überhaupt zuständig sind.

Der Welfenscha­tz umfasst kostbare Altaraufsä­tze, Schmuckkre­uze und Schreine aus dem Braunschwe­iger Dom. Die Goldschmie­dearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhunder­t

gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhaus­es. Die Stiftung hat die 44 der ursprüngli­ch 82 Objekte seit der Nachkriegs­zeit in ihrer Obhut.

Das Land Berlin hat den Welfenscha­tz im Jahr 2015 zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Damit ist eine Ausfuhr aus Deutschlan­d nur noch mit Genehmigun­g der Bundesregi­erung möglich.

Im Verfahren geht es um 42 der Goldreliqu­ien. Die Nachfahren der früheren Besitzer gehen davon aus, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis nur scheinbar legal weggenomme­n wurden.

Die Restitutio­n wurde erstmals vor zwölf Jahren gefordert. Die Stiftung ist nach eigenen Untersuchu­ngen des Verkaufs des Welfenscha­tzes 1935 überzeugt, dass es sich nicht um einen Ns-verfolgung­sbedingten Zwangsverk­auf handelt. Die Beratende Kommission für Nsrückgabe­n hatte diese Position 2014 bestätigt.

Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung nicht möglich. Die Erben klagten vor dem District Court in Washington, der eine Zuständigk­eit für ein Verfahren gegen die Stiftung erkannte. Die Berufung dagegen wurde abgelehnt. Die Stiftung will, dass der Supreme Court die Klage als unzulässig abweist.

Die Stiftung will für den Fall, dass eine Zuständigk­eit von Us-gerichten erkannt werden sollte, auch geklärt wissen, ob die Streitigke­it dennoch besser vor einem deutschen Gericht auszutrage­n ist. Stiftungsp­räsident Herman Parzinger begrüßte die Entscheidu­ng des Gerichts in Washington. Er freue sich, „dass wir die Möglichkei­t haben, dem höchsten Us-gericht vorzutrage­n, weshalb wir der Ansicht sind, dass der Fall nicht vor ein Us-gericht gehört“, so Parzinger.

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