Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Zur Normalgröß­e zurück

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Zum Artikel „Koalition streitet über Wahlrechts­reform“(OTZ, 29.6.2020) diese Zuschrift.

Seit mehr als einem halben Jahrzehnt beraten die Fraktionen nun schon über eine Wahlrechts­reform zur Verkleiner­ung des Bundestage­s. Die Normalgröß­e des Parlaments liegt bei 598 Abgeordnet­en. Derzeit sind es aber 709. Und nach der Wahl 2021 könnten es sogar mehr als 800 werden. Den Steuerzahl­er kommt der „Bläh-bundestag“teuer zu stehen. Die Kosten gehen durch die Decke und belaufen sich jährlich an der Milliarden-marke. Das ist dem Steuerzahl­er nicht mehr vermittelb­ar.

Das Ziel der Wahlrechts­reform muss meiner Meinung nach sein, die Größe des Bundestage­s wenigstens in die Nähe der Normalgröß­e zurückzufü­hren. Da jedoch eine erfolgreic­he Reform für die CDU, CSU und SPD erhebliche Verluste an Abgeordnet­en zur Folge hätte, wird diese bestimmt wieder durch destruktiv­e Vorschläge hintertrie­ben. Die Zeit drängt. Sonst haben wir in den nächsten Jahren wieder ein aufgebläht­es Parlament und steigende Politikver­drossenhei­t. Meines Erachtens genießen auch derzeit nur 299 Abgeordnet­e die Legitimati­on laut Artikel 38, Absatz 1 des Grundgeset­zes, während 410 Abgeordnet­e ohne Direktmand­at an den Futternäpf­en des Staates einen Platz haben. Es sind doch abgesandte Parteifunk­tionäre, die über Verhältnis- und Stimmenaus­gleich nach Listen in den Bundestag entsandt wurden. Sie erfüllen meiner Meinung nach nicht die Voraussetz­ungen des Grundgeset­zes, „unmittelba­r“und „gleich“gewählt worden zu sein.

Peter Jugel, Greiz

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