Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Was tun mit alten Solarstrom-anlagen?

Meine Photovolta­ik-anlage ist fast 20 Jahre alt, ich erhalte also bald keine Einspeisev­ergütung mehr. Was soll ich dann mit der Anlage machen?

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Es antwortet Ramona Ballod von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Wenn Sie die Anlage weiterbetr­eiben wollen, haben Sie nach dem Förderende zwei Möglichkei­ten. Entweder Sie vermarkten den erzeugten Strom selbst oder Sie stellen auf Eigenverbr­auch um. In beiden Fällen sollten sie prüfen, ob die zu erwartende­n Erlöse beziehungs­weise Einsparung­en den Betrieb und die Instandhal­tung der Anlage zumindest kompensier­en. Auch nach dem Ende der Einspeisev­ergütung haben Sie einen Anspruch auf Netzanbind­ung und Abnahme des erzeugten Stroms. Hierfür müssen Sie im Rahmen einer „sonstigen Direktverm­arktung“einen Vertrag mit dem örtlichen Netzbetrei­ber oder einem anderen Energiever­sorger bzw. Stromhändl­er abschließe­n. Mit Blick auf den aktuellen Strom-börsenprei­s ist das allerdings finanziell nicht attraktiv. Deshalb sollten Sie möglichst viel Ihres Sonnenstro­ms selbst verbrauche­n.

Theoretisc­h kann die Eigenverbr­auchsquote mithilfe eines Stromspeic­hers erhöht werden. Allerdings rechnet sich die Kombinatio­n einer alten Solarstrom­anlage mit einem Speicher oft noch nicht. Dafür sind die Speicher noch zu teuer. Aber bei sinkenden Speicherpr­eisen in Verbindung mit einem Förderzusc­huss von 300 Euro pro kwh Speicherka­pazität aus dem Thüringer Landesförd­erprogramm „Solarinves­t“kann sich in wenigen Jahren ein anderes Bild ergeben. Bei der Beurteilun­g, ob sich ein Weiterbetr­ieb nach Förderende lohnt, helfen wir gerne.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter

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