Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Urteil nach Sex mit zu junger Freundin
Bewährungsstrafe für 19-Jährigen
Das Landgericht Gera hat am Dienstag einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Er hatte in 28 Fällen mit seiner Freundin geschlafen, die noch 13 Jahre alt war. Das gilt als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern.
Der Mann aus dem Landkreis Greiz hatte die Schülerin 2020 bei Instagram kennengelernt. Schon beim ersten realen Treffen hat es gefunkt. Obwohl er das Alter seiner Freundin kannte und ihn seine Eltern auf die Strafbarkeit hinwiesen, kam es während der siebenwöchigen Beziehung regelmäßig zum Sex. Das schlechte Gewissen plagte ihn: „Ich hatte Ängste, dass gleich jemand vor der Tür steht und mich abholt“, sagt er. „Und warum machen Sie das dann trotzdem?“fragt Staatsanwalt André Sbick.
Der schafft es, den Lehrling beim Plädoyer aus der Fassung zu bringen, so dass die Verhandlung unterbrochen wird. Als Sbick eine Jugendstrafe von zwei Jahren beantragt, bittet der Angeklagte um eine Auszeit, weil ihm schlecht werde. Aber der Staatsanwalt will ihm eine Bewährungschance geben, gepaart mit 500 Arbeitsstunden. Verteidiger Andreas Bönisch verweist aufs vollumfängliche Geständnis seines Mandanten und beantragt eine Vorbewährung von einem Jahr. Dies ist im Jugendstrafrecht möglich, dessen Strafhöhen sich vor allem am erzieherischen Aspekt bemessen.
„Es war eine missverstandene Liebesbeziehung“, resümiert der Vorsitzende Richter Harald Tscherner. Seine Kammer sah Reifeverzug beim Angeklagten und wandte Jugendstrafrecht an. Neben der zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe muss der 19-Jährige 240 Stunden gemeinnützige Arbeit erbringen und 400 Euro an den Schlupfwinkel Gera zahlen. Zudem muss er seine Lehre erfolgreich fortsetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.