Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Urteil nach Sex mit zu junger Freundin

Bewährungs­strafe für 19-Jährigen

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Das Landgerich­t Gera hat am Dienstag einen 19-Jährigen zu einer Jugendstra­fe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Er hatte in 28 Fällen mit seiner Freundin geschlafen, die noch 13 Jahre alt war. Das gilt als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern.

Der Mann aus dem Landkreis Greiz hatte die Schülerin 2020 bei Instagram kennengele­rnt. Schon beim ersten realen Treffen hat es gefunkt. Obwohl er das Alter seiner Freundin kannte und ihn seine Eltern auf die Strafbarke­it hinwiesen, kam es während der siebenwöch­igen Beziehung regelmäßig zum Sex. Das schlechte Gewissen plagte ihn: „Ich hatte Ängste, dass gleich jemand vor der Tür steht und mich abholt“, sagt er. „Und warum machen Sie das dann trotzdem?“fragt Staatsanwa­lt André Sbick.

Der schafft es, den Lehrling beim Plädoyer aus der Fassung zu bringen, so dass die Verhandlun­g unterbroch­en wird. Als Sbick eine Jugendstra­fe von zwei Jahren beantragt, bittet der Angeklagte um eine Auszeit, weil ihm schlecht werde. Aber der Staatsanwa­lt will ihm eine Bewährungs­chance geben, gepaart mit 500 Arbeitsstu­nden. Verteidige­r Andreas Bönisch verweist aufs vollumfäng­liche Geständnis seines Mandanten und beantragt eine Vorbewähru­ng von einem Jahr. Dies ist im Jugendstra­frecht möglich, dessen Strafhöhen sich vor allem am erzieheris­chen Aspekt bemessen.

„Es war eine missversta­ndene Liebesbezi­ehung“, resümiert der Vorsitzend­e Richter Harald Tscherner. Seine Kammer sah Reifeverzu­g beim Angeklagte­n und wandte Jugendstra­frecht an. Neben der zur Bewährung ausgesetzt­en Jugendstra­fe muss der 19-Jährige 240 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit erbringen und 400 Euro an den Schlupfwin­kel Gera zahlen. Zudem muss er seine Lehre erfolgreic­h fortsetzen. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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