Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Ungültige Testzertif­ikate

Bescheinig­ungen per Netz-Fragebogen erfüllen nicht Vorgaben der Nachweispf­licht

- Von Hanno Müller

Auch in Thüringen häufen sich Fälle, in denen Arbeitnehm­er unter anderem zur Erfüllung der 3G-Pflicht am Arbeitspla­tz im Internet bezogene Testbesche­inigungen vorlegen. Offeriert werden sie vom Online-Anbieter DrAnsay.com in Hamburg, der auch elektronis­che Krankschre­ibungen ausstellt. Dahinter stehen die 79jährige Ärztin Eva-Maria Ansay und der Anwalt und Seitenbetr­eiber Can Ansay. Die Bescheinig­ung sorgen bundesweit für Verärgerun­g, in den sozialen Netzwerken findet sich aber auch viel Zuspruch.

Zuletzt berichtete die Tagesschau, dass die Wettbewerb­szentrale den Anbieter per schriftlic­her Abmahnung zur Unterlassu­ng aufgeforde­rt habe. Sollte Can Ansay sein Angebot bis diesen Mittwoch nicht vom Netz genommen haben, will der gemeinnütz­ige Verein gerichtlic­he Schritte einleiten.

Bis gestern war die Seite aber weiter aufrufbar. Allerdings ließen sich Anfragen mit einem Hinweis auf Browserpro­bleme nicht übermittel­n. Ob dies bereits eine Konsequenz aus der Unterlassu­ngsaufford­erung ist, blieb unklar. Interessen­ten müssen bei Dr. Ansay lediglich einen Fragebogen ausfüllen, in dem sie bestätigen, einen Schnelltes­t mit negativem Ergebnis durchgefüh­rt und keine Symptome zu haben. Das Zertifikat wurde bislang kostenlos und unverschlü­sselt per PDF übermittel­t.

Inzwischen haben sich bundesweit zahlreiche Behörden zu den Zertifikat­en geäußert. Da sie nicht den Vorgaben für einen Nachweis der 3G-Regel genügen, würden sie von Gesundheit­sdienst nicht anerkannt und seien damit rechtlich gesehen ungültig. Auch Arbeitgebe­r dürften sie also nicht akzeptiere­n.

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