Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Ungültige Testzertifikate
Bescheinigungen per Netz-Fragebogen erfüllen nicht Vorgaben der Nachweispflicht
Auch in Thüringen häufen sich Fälle, in denen Arbeitnehmer unter anderem zur Erfüllung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz im Internet bezogene Testbescheinigungen vorlegen. Offeriert werden sie vom Online-Anbieter DrAnsay.com in Hamburg, der auch elektronische Krankschreibungen ausstellt. Dahinter stehen die 79jährige Ärztin Eva-Maria Ansay und der Anwalt und Seitenbetreiber Can Ansay. Die Bescheinigung sorgen bundesweit für Verärgerung, in den sozialen Netzwerken findet sich aber auch viel Zuspruch.
Zuletzt berichtete die Tagesschau, dass die Wettbewerbszentrale den Anbieter per schriftlicher Abmahnung zur Unterlassung aufgefordert habe. Sollte Can Ansay sein Angebot bis diesen Mittwoch nicht vom Netz genommen haben, will der gemeinnützige Verein gerichtliche Schritte einleiten.
Bis gestern war die Seite aber weiter aufrufbar. Allerdings ließen sich Anfragen mit einem Hinweis auf Browserprobleme nicht übermitteln. Ob dies bereits eine Konsequenz aus der Unterlassungsaufforderung ist, blieb unklar. Interessenten müssen bei Dr. Ansay lediglich einen Fragebogen ausfüllen, in dem sie bestätigen, einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchgeführt und keine Symptome zu haben. Das Zertifikat wurde bislang kostenlos und unverschlüsselt per PDF übermittelt.
Inzwischen haben sich bundesweit zahlreiche Behörden zu den Zertifikaten geäußert. Da sie nicht den Vorgaben für einen Nachweis der 3G-Regel genügen, würden sie von Gesundheitsdienst nicht anerkannt und seien damit rechtlich gesehen ungültig. Auch Arbeitgeber dürften sie also nicht akzeptieren.