Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Windkraft-Urteil zunächst ohne Folgen für Gera-Aga
Im Geraer Ortsteil gab es lange Pläne für einen Windpark. Ein Urteil sorgte nun für Nachfragen beim Ortsteilbürgermeister
Das jüngste Urteil des Geraer Verwaltungsgerichts zugunsten eines Windkraft-Betreibers im Landkreis Greiz und mögliche Auswirkungen auf das Windkraft-Kapitel im Regionalplan Ostthüringen hat auch die Einwohner im Geraer Ortsteil Aga beschäftigt. Wie Ortsteilbürgermeister Bernd Müller, der auch für die Liberalen im Stadtrat sitzt, bestätigte, gab es dazu schon einige Nachfragen an ihn.
Zur Erinnerung: Das Unternehmen Tevaro hatte im Jahr 2016 den Bau und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in Aga bei der Stadt Gera beantragt. Sie sollten Teil des sogenannten Energiedreiecks Aga werden, das als Vorzeigeprojekt in Sachen erneuerbarer Energien angekündigt wurde. Im Januar 2021 hatte die Stadt den Antrag zu den
Windrädern allerdings abgelehnt. Die Stadt hatte im Regionalplan keine Windvorrangfläche ausgewiesen, auch nicht in Aga. So verkündete Tevaro im Februar die Einstellung beider Projekte, des Energiedreiecks und des Windparks.
Das jetzige Urteil, das noch nicht rechtskräftig sei, habe erst einmal keine Auswirkungen, sagt der Ortsteilbürgermeister, der sich dazu bei der Stadtverwaltung Informationen eingeholt habe. So sei ein Unterschied zum verhandelten Fall, dass der Antrag zu den Windkraftanlagen in Aga abgelehnt wurde und gegen diese Ablehnung kein Widerspruch eingelegt wurde. Die Entscheidung, so Bernd Müller, sei daher rechtskräftig.
Zwar könne durch das Urteil womöglich noch einmal die Rechtmäßigkeit des Teilplans Wind im Regionalplan generell in Frage gestellt werden. Will aber jemand Windenergieanlagen in Aga erricht, müsse selbst dann ein neues Genehmigungsverfahren gestartet werden, wenngleich hier durch vorher erbrachte Untersuchungen und Gutachten ein vereinfachtes Verfahren reichen könnte. Eine Genehmigung, so habe man ihm erklärt, sei dann aber ebenfalls nur möglich, wenn der Teilplan Windenergie außer Kraft gesetzt würde.