Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Blaulicht-Gesetz soll neu verhandelt werden
Die Feuerwehr soll Warnleuchten reduzieren. Das führte zu Protesten. Jetzt wird nachgebessert
Zu viel Blaulicht auf unseren Straßen? In den zuständigen Ministerien fürchtete man, es könne zu grell zugehen, wenn die Flotte der Feuerwehr unterwegs ist, um Leib und Leben zu retten. Ein Gesetz gegen den Wildwuchs und die daraus folgende „Übersignalisierung“musste her. Ein Blaulichtpaar vorne und hinten, das soll reichen. Der Feuerwehrverband protestierte. „Diese Regelung gefährdet Leben“– nämlich dann, wenn Autofahrer die Retter nicht mehr wahrnehmen. Jetzt wird die Änderung des Paragrafen 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung überdacht. Unter Beteiligung der Länder soll es eine weitere Anhörung zu dem Thema geben, teilte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) unserer Redaktion mit.
Ein großer Kritikpunkt war, dass diejenigen, die es betrifft, nicht um ihre Meinung gefragt wurden. Nun würden auch die entsprechenden Verbände beteiligt, etwa der Feuerwehrverband oder der Ausschuss „Rettungswesen“. Das Gesetz war durchaus mathematisch und komplex. Grundlage – auch für Ausnahmen – war die „geometrische Sichtbarkeit“
des Blaulichts. Damit ist die „Erkennbarkeit“der Blaulichter aus verschiedenen Winkeln gemeint. Ziel sei es nun, gemeinsam verständliche und übersichtliche Regelungen zu erarbeiten. Abrüsten muss niemand: „Für Einsatzfahrzeuge, die bereits vor dem 3. Juli 2021 zugelassen sind, gilt Bestandsschutz“, so das BMVI.
Hauptbrandmeister Christoph Geltch (37) von der Feuerwehr Hemer (Sauerland) ist froh über die Neuverhandlung. „Vor allem Lichter am Heck zur Verkehrsabsicherung und am Kühlergrill sind wichtig.“Er sagt aber auch, dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf: „Ich kenne Einsatzwagen, bei denen herrscht auf dem Dach die reinste Kirmes. Da geht es den Kollegen nur darum, sich von anderen zu unterscheiden.“