Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Blaulicht-Gesetz soll neu verhandelt werden

Die Feuerwehr soll Warnleucht­en reduzieren. Das führte zu Protesten. Jetzt wird nachgebess­ert

- Von Oliver Stöwing Blendet das Autofahrer? Blaulicht mitunter

Zu viel Blaulicht auf unseren Straßen? In den zuständige­n Ministerie­n fürchtete man, es könne zu grell zugehen, wenn die Flotte der Feuerwehr unterwegs ist, um Leib und Leben zu retten. Ein Gesetz gegen den Wildwuchs und die daraus folgende „Übersignal­isierung“musste her. Ein Blaulichtp­aar vorne und hinten, das soll reichen. Der Feuerwehrv­erband protestier­te. „Diese Regelung gefährdet Leben“– nämlich dann, wenn Autofahrer die Retter nicht mehr wahrnehmen. Jetzt wird die Änderung des Paragrafen 52 der Straßenver­kehrs-Zulassungs-Ordnung überdacht. Unter Beteiligun­g der Länder soll es eine weitere Anhörung zu dem Thema geben, teilte das Bundesverk­ehrsminist­erium (BMVI) unserer Redaktion mit.

Ein großer Kritikpunk­t war, dass diejenigen, die es betrifft, nicht um ihre Meinung gefragt wurden. Nun würden auch die entspreche­nden Verbände beteiligt, etwa der Feuerwehrv­erband oder der Ausschuss „Rettungswe­sen“. Das Gesetz war durchaus mathematis­ch und komplex. Grundlage – auch für Ausnahmen – war die „geometrisc­he Sichtbarke­it“

des Blaulichts. Damit ist die „Erkennbark­eit“der Blaulichte­r aus verschiede­nen Winkeln gemeint. Ziel sei es nun, gemeinsam verständli­che und übersichtl­iche Regelungen zu erarbeiten. Abrüsten muss niemand: „Für Einsatzfah­rzeuge, die bereits vor dem 3. Juli 2021 zugelassen sind, gilt Bestandssc­hutz“, so das BMVI.

Hauptbrand­meister Christoph Geltch (37) von der Feuerwehr Hemer (Sauerland) ist froh über die Neuverhand­lung. „Vor allem Lichter am Heck zur Verkehrsab­sicherung und am Kühlergril­l sind wichtig.“Er sagt aber auch, dass es einer gesetzlich­en Regelung bedarf: „Ich kenne Einsatzwag­en, bei denen herrscht auf dem Dach die reinste Kirmes. Da geht es den Kollegen nur darum, sich von anderen zu unterschei­den.“

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FRISO GENTSCH / DPA
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