Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Außerorts nur 5 Meter breite Uferstreifen
FDP: Fanggräben bieten besseren Schutz
Die FDP-Gruppe im Thüringer Landtag will außerorts die Randstreifen zwischen landwirtschaftlichen Flächen und Gewässern verringern. Aktuell sieht das Thüringer Wassergesetz Gewässerrandstreifen von fünf Metern innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie von zehn Metern im Außenbereich vor. Landwirte hatten bereits 2019 bei der Einführung der auch im Landtag kontrovers diskutierten Regelung kritisiert, dass dadurch ihre Nutzfläche verringert wird.
Der Gesetzesänderungsantrag der FDP, der auf der Landtagstagesordnung in der kommenden Woche steht, sieht die Möglichkeit vor, Gewässerrandstreifen auf bis zu fünf Meter im Außenbereich zu reduzieren, wenn durch fachgerecht angelegte und unterhaltene Fanggräben oder ähnliche geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen wird, dass für das Gewässer schädigende Einflüsse verringert werden.
„Wir wollen keine Ökostandards zurückschrauben, sondern wir machen uns Gedanken, wie man den Landwirten entgegenkommen kann und sogar die bessere Wasserreinigung erreicht“, sagte der FDPAgrarpolitiker Dirk Bergner im Gespräch mit dieser Zeitung. Fanggräben hätten sich seit Jahrzehnten beim Bau von Trinkwassertalsperren bewährt und böten guten Schutz. elo