Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Außerorts nur 5 Meter breite Uferstreif­en

FDP: Fanggräben bieten besseren Schutz

- Sonnabend, 29. Januar 2022

Die FDP-Gruppe im Thüringer Landtag will außerorts die Randstreif­en zwischen landwirtsc­haftlichen Flächen und Gewässern verringern. Aktuell sieht das Thüringer Wassergese­tz Gewässerra­ndstreifen von fünf Metern innerhalb im Zusammenha­ng bebauter Ortsteile sowie von zehn Metern im Außenberei­ch vor. Landwirte hatten bereits 2019 bei der Einführung der auch im Landtag kontrovers diskutiert­en Regelung kritisiert, dass dadurch ihre Nutzfläche verringert wird.

Der Gesetzesän­derungsant­rag der FDP, der auf der Landtagsta­gesordnung in der kommenden Woche steht, sieht die Möglichkei­t vor, Gewässerra­ndstreifen auf bis zu fünf Meter im Außenberei­ch zu reduzieren, wenn durch fachgerech­t angelegte und unterhalte­ne Fanggräben oder ähnliche geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen wird, dass für das Gewässer schädigend­e Einflüsse verringert werden.

„Wir wollen keine Ökostandar­ds zurückschr­auben, sondern wir machen uns Gedanken, wie man den Landwirten entgegenko­mmen kann und sogar die bessere Wasserrein­igung erreicht“, sagte der FDPAgrarpo­litiker Dirk Bergner im Gespräch mit dieser Zeitung. Fanggräben hätten sich seit Jahrzehnte­n beim Bau von Trinkwasse­rtalsperre­n bewährt und böten guten Schutz. elo

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