Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Bisher zwei Impfschäden in Thüringen
29 Anträge werden noch geprüft
Bei fast vier Millionen verabreichten Impfdosen gegen das Coronavirus ist in Thüringen bislang bei zwei Menschen ein Impfschaden anerkannt worden. Ein weiterer Antrag sei abgelehnt worden, die restlichen 29 Anträge seien noch in der Prüfung, sagte ein Sprecher des zuständigen Landesverwaltungsamts in Weimar. Landesweit gab es laut Gesundheitsministerium bis Freitag 1,47 Millionen Erstimpfungen, 1,44 Millionen Zweitimpfungen und 970.000 Auffrischungsimpfungen.
Welche Impfschäden die Betroffenen erlitten haben, teilte die Behörde aus Datenschutzgründen nicht mit. Ein Impfschaden ist laut Infektionsschutzgesetz „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden Schädigung durch die Schutzimpfung“. Wer solch eine Schädigung geltend machen will, muss dafür einen Antrag beim Landesverwaltungsamt einreichen. Die Prüfung könne mehrere Monate dauern, erklärte ein Sprecher.
Wird der Antrag positiv beschieden, haben Betroffene Anspruch auf eine Grundrente je nach Schwere des Schadens. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz. Demnach kann der Betrag der Grundrente zwischen 156 und 811 Euro pro Monat liegen. Dazu können weitere Zuschläge kommen. Da die Schäden oft direkt nach der Impfung aufgetreten seien, gehe das Landesverwaltungsamt nicht von einem starken Anstieg der Antragszahlen aus, sagte der Sprecher.
Immer wieder verunsichern Impfgegnerinnen und Impfgegner mit Berichten über angebliche Impfschäden. Das für Impfstoffsicherheit zuständige Paul-EhrlichInstitut veröffentlichte Ende 2021 einen Bericht zu Covid-Impfstoffen. Demnach betreffe die ganz überwiegende Zahl der Nebenwirkungen von Corona-Impfstoffen vorübergehende lokale Reaktionen. „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen [...] sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-RisikoVerhältnis der Impfstoffe.“