Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Haft nach Liebesbezi­ehung mit 13-Jähriger

Landgerich­t Gera hat Urteil gegen einen 19-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauch­s gesprochen

- Tino Zippel

Das Landgerich­t Gera hat einen 19-Jährigen aus dem SaaleOrla-Kreis wegen des schweren sexuellen Missbrauch­s einer 13-Jährigen am Dienstag zu einer Jugendstra­fe verurteilt.

Die neunte Strafkamme­r stellte sechs Fälle des schweren sexuellen Missbrauch­s fest. Zudem habe es zwei Fälle des sexuellen Missbrauch­s gegeben. Die Kammer unter Vorsitz von Harald Tscherner kam beim Prozess zum Ergebnis, dass der Geschlecht­sverkehr einvernehm­lich auf Basis einer Liebesbezi­ehung erfolgt ist, was aber bei einer unter 14 Jahre alten Partnerin dennoch strafbar ist. Bei einem Geschlecht­sakt kam es zur Schwängeru­ng der Schülerin.

Nicht bestätigt hat sich im Prozess, dass der Angeklagte aus Bad Lobenstein den Geschlecht­sverkehr mit Gewalt durchgeset­zt hat. Angeklagt war, dass er dem Mädchen mit Nachteilen bei einem ihr wichtigen Hobby gedroht hatte. Der Angeklagte hatte dies bestritten, aber die sexuelle Beziehung mit dem Mädchen eingeräumt.

Die Beweislage gegen ihn war besonders gut, da er im Nachgang der Taten ausführlic­h mit dem Mädchen über die Qualität der sexuellen Handlungen gechattet hat. „Wir waren beide auf einer Wellenläng­e und

hatten eine normale Liebesbezi­ehung“, sagte der Angeklagte, der keinen Berufsabsc­hluss hat. Zunächst

habe sie ihm gesagt, sie sei 15 Jahre alt, aber noch vor dem ersten Verkehr habe er gewusst, dass sie 13

Jahre alt war. „Sie kam aber reifer rüber.“

Das Gericht verhängte eine Jugendstra­fe von drei Jahren. Die Staatsanwa­ltschaft hatte ebenfalls drei Jahre beantragt und wollte auch eine Verurteilu­ng wegen gefährlich­er Körperverl­etzung erreichen, weil der Angeklagte das Mädchen mit einer Geschlecht­skrankheit infiziert hat. Die Nebenklage plädierte ebenfalls auf drei Jahre Jugendstra­fe. Die Verteidigu­ng wollte eine zweijährig­e Jugendstra­fe erreichen, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig – die Revision beim Bundesgeri­chtshof ist möglich.

 ?? TINO ZIPPEL ?? Der Angeklagte spricht mit seiner Verteidige­rin Susan Rechenbach-Auerswald im Landgerich­t Gera.
TINO ZIPPEL Der Angeklagte spricht mit seiner Verteidige­rin Susan Rechenbach-Auerswald im Landgerich­t Gera.

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