Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Haft nach Liebesbeziehung mit 13-Jähriger
Landgericht Gera hat Urteil gegen einen 19-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs gesprochen
Das Landgericht Gera hat einen 19-Jährigen aus dem SaaleOrla-Kreis wegen des schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen am Dienstag zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Die neunte Strafkammer stellte sechs Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs fest. Zudem habe es zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs gegeben. Die Kammer unter Vorsitz von Harald Tscherner kam beim Prozess zum Ergebnis, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich auf Basis einer Liebesbeziehung erfolgt ist, was aber bei einer unter 14 Jahre alten Partnerin dennoch strafbar ist. Bei einem Geschlechtsakt kam es zur Schwängerung der Schülerin.
Nicht bestätigt hat sich im Prozess, dass der Angeklagte aus Bad Lobenstein den Geschlechtsverkehr mit Gewalt durchgesetzt hat. Angeklagt war, dass er dem Mädchen mit Nachteilen bei einem ihr wichtigen Hobby gedroht hatte. Der Angeklagte hatte dies bestritten, aber die sexuelle Beziehung mit dem Mädchen eingeräumt.
Die Beweislage gegen ihn war besonders gut, da er im Nachgang der Taten ausführlich mit dem Mädchen über die Qualität der sexuellen Handlungen gechattet hat. „Wir waren beide auf einer Wellenlänge und
hatten eine normale Liebesbeziehung“, sagte der Angeklagte, der keinen Berufsabschluss hat. Zunächst
habe sie ihm gesagt, sie sei 15 Jahre alt, aber noch vor dem ersten Verkehr habe er gewusst, dass sie 13
Jahre alt war. „Sie kam aber reifer rüber.“
Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls drei Jahre beantragt und wollte auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung erreichen, weil der Angeklagte das Mädchen mit einer Geschlechtskrankheit infiziert hat. Die Nebenklage plädierte ebenfalls auf drei Jahre Jugendstrafe. Die Verteidigung wollte eine zweijährige Jugendstrafe erreichen, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig – die Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.