Ostthüringer Zeitung (Schmölln)

Bundestag beschließt Bezahlkart­e für Asylbewerb­er

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Der Bundestag hat eine bundeseinh­eitliche Rechtsgrun­dlage für eine Bezahlkart­e für Geflüchtet­e und Asylbewerb­er beschlosse­n. Diese sollen künftig einen Teil der staatliche­n Leistungen zum Lebensunte­rhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.

Das Parlament stimmte mit der überwiegen­den Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür. Dagegen stimmten CDU/CSU, die Linke sowie eine Grünen-Abgeordnet­e.

„Mit der Bezahlkart­e können Waren und Dienstleis­tungen des täglichen Lebens bezahlt werden, ebenso wie Lebensmitt­el im Supermarkt oder auch der Friseurbes­uch oder die Fahrkarte am Automaten“, sagte Bundesinne­nministeri­n Nancy Faeser

(SPD). „Die Möglichkei­t, Bargeld abzuheben, ist aber eingeschrä­nkt unter Berücksich­tigung des jeweiligen Einzelfall­es und der Umstände vor Ort. Entscheide­nder Punkt für uns ist dabei, dass Überweisun­gen, Geldleistu­ngen ins Ausland nicht mehr möglich sind.“

Auf die Einführung der Karte hatten sich Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpr­äsidenten im November verständig­t. Im Gesetz wird nun festgehalt­en, dass die Behörden selbst entscheide­n können, wie viel Bargeld die Karteninha­ber in einem gewissen Zeitraum abheben können. „Die Regelung ermöglicht den Leistungsb­ehörden auch im Rahmen der Ermessensa­usübung Umstände zu berücksich­tigen, aufgrund derer der Einsatz einer Bezahlkart­e im Einzelfall nicht zweckmäßig erscheint“, heißt es. Das könne der Fall sein, wenn Menschen Gehalt auf ein eigenes Girokonto erhalten.

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