Ostthüringer Zeitung (Schmölln)
Bundestag beschließt Bezahlkarte für Asylbewerber
Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.
Das Parlament stimmte mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür. Dagegen stimmten CDU/CSU, die Linke sowie eine Grünen-Abgeordnete.
„Mit der Bezahlkarte können Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens bezahlt werden, ebenso wie Lebensmittel im Supermarkt oder auch der Friseurbesuch oder die Fahrkarte am Automaten“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser
(SPD). „Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, ist aber eingeschränkt unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles und der Umstände vor Ort. Entscheidender Punkt für uns ist dabei, dass Überweisungen, Geldleistungen ins Ausland nicht mehr möglich sind.“
Auf die Einführung der Karte hatten sich Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten im November verständigt. Im Gesetz wird nun festgehalten, dass die Behörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber in einem gewissen Zeitraum abheben können. „Die Regelung ermöglicht den Leistungsbehörden auch im Rahmen der Ermessensausübung Umstände zu berücksichtigen, aufgrund derer der Einsatz einer Bezahlkarte im Einzelfall nicht zweckmäßig erscheint“, heißt es. Das könne der Fall sein, wenn Menschen Gehalt auf ein eigenes Girokonto erhalten.