Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

„Notfalls lasse ich mich hier abführen“

Der Streit um Deutschlan­ds älteste Autobahnra­ststätte tobt seit Langem. Auch ein Gerichtsur­teil brachte keinen Frieden

- Von Andreas Hummel

Christina Wagner steht trotzig am Grill. Noch immer. Ein Jahr ist es her, dass Verwaltung­srichter Deutschlan­ds älteste Autobahnra­ststätte aufsuchten, um in einem bizarren Streit zu urteilen. Der hat es bis in die TV-Satiresend­ung „Extra 3“gebracht. Denn Autofahrer­n, die am Parkplatz Rodaborn an der A9 (Berlin-München) Rast machen, versperrt ein zwei Meter hoher Zaun den Weg zu Wagners Imbiss.

Aus Trotz steigt sie auf eine Leiter und verkauft Bratwürste und Kaffee einfach über den Zaun hinweg. Die Behörden haben diese Praxis untersagt. Weil sich Wagner nicht fügte, landete der Fall vor Gericht. Auch da erlitt sie eine Niederlage. Die Zaun-Rebellin verkauft trotzdem munter weiter Kaffee und Thüringer Bratwürste.

Wie es ihr ein Jahr nach dem Urteil geht? „Es muss“, sagt sie. Schon ruft ein Mann gegen den Lärm der Autobahn an: „Zwei Bratwürste!“„Senf?“, ruft sie zurück. „Ja, bitte!“So wiederholt es sich zigmal am Tag. Wagner packt die Würste in ein Körbchen, läuft einige Meter bis zum Zaun, steigt auf die Leiter und reicht den Korb hinüber. „Manchmal rufen Reisebusse extra an, dass sie in einer Stunde da sind“, erzählt sie wieder zurück am Grill. „Ich bekomme viel Zuspruch von Leuten, die sagen: Geben Sie nicht auf!“

Ihr Kampf gegen die Behörden hat dem Imbiss zu einiger Bekannthei­t verholfen. Der Spaß sei ihr aber längst vergangen: „Es geht um meine Existenz und die meiner Familie.“

Wagner hat mit ihrem Mann vom Bund die historisch­e Raststätte gekauft, die allerdings keine Konzession hat. Ihr sei zugesicher­t worden, dass es zumindest vom Parkplatz in Fahrtricht­ung Berlin einen Zugang gebe, sagt sie. Doch auf beiden Seiten der A9 sind die Parkplätze mit hohen Zäunen abgeriegel­t, die Tore darin verschloss­en.

Wer auf normalem Weg eine Bratwurst würde kaufen wollen, muss von der Autobahn einen erhebliche­n Umweg über Gewerbestr­aßen auf sich nehmen. So geben viele Autofahrer ihre Bestellung lieber am Zaun auf.

Doch beim Verkauf am Zaun handle es sich um eine „erlaubnisp­flichtige Sondernutz­ung“, entschied die 3. Kammer des Verwaltung­sgerichts Gera am 3. Mai 2016. Und eine Konzession dafür hat Wagner nicht. Eine Öffnung des Zauns – wie von ihr immer wieder auch aus Sicherheit­sgründen angeregt – lehnte das Gericht ab, weil dies enorme Haftungsri­siken berge. Etwa, wenn dadurch Tiere auf die Autobahn gelangen und Unfälle verursache­n.

Die Sondernutz­ung hat Wagner inzwischen beantragt, aber eine Abfuhr erhalten. Es werde am Standort Rodaborn kein Bedarf zur Versorgung gesehen, erklärt das Landesamt für Bau und Verkehr zur Begründung. „Die Versorgung erfolgt über die vorhandene­n bewirtscha­fteten Rastanlage­n.“

Wagner kann bislang trotzdem weiter Bratwürste über den Zaun verkaufen. Denn das Urteil der Geraer Richter ist noch nicht rechtskräf­tig. Vielmehr muss das Oberverwal­tungsgeric­ht in Weimar klären, ob die Berufung zugelassen wird. Eine Entscheidu­ng sei im Laufe des Monats zu erwarten, erklärte ein Sprecher. Auch gegen die Ablehnung einer Sondernutz­ung ist sie in Widerspruc­h gegangen. Hierzu stehe eine Entscheidu­ng aus, heißt es beim Landesamt.

Die Zaun-Rebellin fühlt sich derweil betrogen – reingelegt von der Bundesregi­erung. Immerhin habe ihr der Bund die Raststätte einst verkauft und sie sei guten Glaubens hierher gezogen. „Ich habe angeboten, den Kauf rückgängig zu machen – aber das wollen die ja auch nicht.“So verkauft sie trotzig weiter. „Notfalls lasse ich mich hier abführen“, sagt sie und eilt mit ihrem Korb samt Bratwürste­n erneut zum Zaun, wo der nächste hungrige Autofahrer wartet.

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Die Imbiss- und Raststätte­nbetreiber­in Christina Wagner will ihre Raststätte auch ein Jahr nach dem Urteil des Verwaltung­sgerichts Gera nicht aufgeben. Foto: Andreas Hummel, dpa

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