Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Trikotwerbung für Wettanbieter bleibt verboten
Der Deutsche Fußball-Bund verkauft für die . Liga einen Trikotwerbeplatz an einen Wettanbieter – und bekommt Ärger mit den Ministerien der Bundesländer. Für Amateurteams in Thüringen bleibt Werbung für Wettanbieter tabu.
Erfurt. Logos von Wettanbietern auf Trikots von Thüringer Amateurmannschaften bleiben weiterhin verboten. Oliver Löhr, Sprecher des Innenministeriums, verweist auf Paragraf 5 des Glückspielstaatsvertrages.
Doch was bedeutet diese Aussage für den FC Carl Zeiss Jena und den FC Rot-Weiß Erfurt, die beide in der 3. Liga spielen? Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat einen vereinsübergreifenden Sponsor für die Spielklasse gewonnen: den Wettanbieter Bwin. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Vereine auch eine Werbefläche auf den Trikotärmeln zur Verfügung stellen.
Doch der Sportverband hatte sich vorher nicht mit dem zuständigen Gremium aller Bundesländer, dem Glücksspielkollegium, abgestimmt. „Nach Bekanntwerden des Sachverhalts, dass der DFB für die 3. Liga eine Trikotwerbung von Bwin vereinbart hat, wird das Glücksspielkollegium mit dem DFB zeitnah einen Gesprächstermin vereinbaren und die Problematik erörtern“, sagt Löhr.
Vorerst müssen die Vereine aber mit keinen Konsequenzen rechnen, wenn sie das Logo auf ihre Trikots drucken. Es werde seitens der Länderaufsichtsbehörde im Moment nicht gegen die Werbung vorgegangen.
Anders jedoch im Amateurbereich, wo sich „am Sachverhalt für Werbung von Sportwettenanbietern auf Trikots nichts geändert hat“, wie Löhr sagt.
Beim Thüringer Fußball-Verband hatten sie in den vergangenen Jahren mehreren Vereinen verboten, Trikots mit derartiger Werbung zu tragen. „Das Innenministerium hat das unter Verweis auf verbotene Werbung für illegales Glücksspiel strikt untersagt“, berichtet Thomas Münzberg, stellvertretender Verbandsgeschäftsführer. Anfang der Woche habe sich der TFV erneut an das Ministerium gewandt mit der Frage, wie neuerliche Anfragen von Vereinen zu beantworten sind.
Generell gilt, dass sich Amateurklubs die Werbung auf ihren Trikots vom Verband genehmigen lassen müssen. Die Aufdrucke sind strikt geregelt. So dürfen sie die Größe von 200 Quadratzentimetern nicht überschreiten. Auf Jerseys für Juniorenteams darf keine Bierwerbung stehen. Für Spirituosen und Zigaretten dürfen selbst Erwachsenenmannschaften nicht werben. Auch rechtsextreme Inhalte seien verboten, sagt Münzberg. „Unsere Aufgabe ist es, die Vereine zu schützen.“
Das letzte Wort in Sachen Glücksspiel steht noch aus. Der neue Staatsvertrag, der 2018 in Kraft treten soll, könnte Öffnungsklauseln für Trikotwerbung enthalten. Kommentar