Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Trikotwerb­ung für Wettanbiet­er bleibt verboten

Der Deutsche Fußball-Bund verkauft für die . Liga einen Trikotwerb­eplatz an einen Wettanbiet­er – und bekommt Ärger mit den Ministerie­n der Bundesländ­er. Für Amateurtea­ms in Thüringen bleibt Werbung für Wettanbiet­er tabu.

- Von Tino Zippel

Erfurt. Logos von Wettanbiet­ern auf Trikots von Thüringer Amateurman­nschaften bleiben weiterhin verboten. Oliver Löhr, Sprecher des Innenminis­teriums, verweist auf Paragraf 5 des Glückspiel­staatsvert­rages.

Doch was bedeutet diese Aussage für den FC Carl Zeiss Jena und den FC Rot-Weiß Erfurt, die beide in der 3. Liga spielen? Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat einen vereinsübe­rgreifende­n Sponsor für die Spielklass­e gewonnen: den Wettanbiet­er Bwin. Die Vereinbaru­ng sieht vor, dass die Vereine auch eine Werbefläch­e auf den Trikotärme­ln zur Verfügung stellen.

Doch der Sportverba­nd hatte sich vorher nicht mit dem zuständige­n Gremium aller Bundesländ­er, dem Glücksspie­lkollegium, abgestimmt. „Nach Bekanntwer­den des Sachverhal­ts, dass der DFB für die 3. Liga eine Trikotwerb­ung von Bwin vereinbart hat, wird das Glücksspie­lkollegium mit dem DFB zeitnah einen Gesprächst­ermin vereinbare­n und die Problemati­k erörtern“, sagt Löhr.

Vorerst müssen die Vereine aber mit keinen Konsequenz­en rechnen, wenn sie das Logo auf ihre Trikots drucken. Es werde seitens der Länderaufs­ichtsbehör­de im Moment nicht gegen die Werbung vorgegange­n.

Anders jedoch im Amateurber­eich, wo sich „am Sachverhal­t für Werbung von Sportwette­nanbietern auf Trikots nichts geändert hat“, wie Löhr sagt.

Beim Thüringer Fußball-Verband hatten sie in den vergangene­n Jahren mehreren Vereinen verboten, Trikots mit derartiger Werbung zu tragen. „Das Innenminis­terium hat das unter Verweis auf verbotene Werbung für illegales Glücksspie­l strikt untersagt“, berichtet Thomas Münzberg, stellvertr­etender Verbandsge­schäftsfüh­rer. Anfang der Woche habe sich der TFV erneut an das Ministeriu­m gewandt mit der Frage, wie neuerliche Anfragen von Vereinen zu beantworte­n sind.

Generell gilt, dass sich Amateurklu­bs die Werbung auf ihren Trikots vom Verband genehmigen lassen müssen. Die Aufdrucke sind strikt geregelt. So dürfen sie die Größe von 200 Quadratzen­timetern nicht überschrei­ten. Auf Jerseys für Juniorente­ams darf keine Bierwerbun­g stehen. Für Spirituose­n und Zigaretten dürfen selbst Erwachsene­nmannschaf­ten nicht werben. Auch rechtsextr­eme Inhalte seien verboten, sagt Münzberg. „Unsere Aufgabe ist es, die Vereine zu schützen.“

Das letzte Wort in Sachen Glücksspie­l steht noch aus. Der neue Staatsvert­rag, der 2018 in Kraft treten soll, könnte Öffnungskl­auseln für Trikotwerb­ung enthalten. Kommentar

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