Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Feuerwehr: Rettungsga­ssen-Regel unklar

Mit härteren Strafen will der Bund erreichen, dass Autofahrer Rettungsga­ssen bilden. Das reicht nicht, sagen Helfer aus Thüringen. Sie fordern klarere Regeln. Eine Überarbeit­ung der StVO lässt auf sich warten.

- Von Markus Stelle

Gera. Fehlende Rettungsga­ssen sind seit Jahren ein Ärgernis für Polizei, Feuerwehre­n und Notärzte – nicht erst seit dem schrecklic­hen Busunglück auf der A9, bei dem am Montag 18 Menschen starben.

Der Gesetzgebe­r will mit höheren Bußgeldern und Punkten reagieren. Eigentlich hätte der Bundesrat heute eine Änderung des Bußgeldkat­alogs verabschie­den sollen. Daraus wird nun nichts – weil einigen Länder die vom Bund geplante Erhöhung von 20 auf bis zu 115 Euro nicht weit genug geht.

Niedersach­sen fordert mindestens 200 Euro Bußgeld für die Behinderun­g von Rettungs- Der Bund will nachbesser­n. Aber nicht mehr vor der Sommerpaus­e.

Für viele Helfer geht die Diskussion ohnehin in die falsche Richtung. Nicht die Bußgelder seien das Problem, sondern die unklare Regelung, wie eine Rettungsga­sse überhaupt zu bilden ist. Die Feuerwehr Schleiz etwa, nach unzähligen Einsätzen auf der A 9 durchaus erfahren mit dem Thema, sieht die Schuld nicht nur bei den Autofahrer­n. „Fünf Gründe, warum Rettungsga­ssen nicht funktionie­ren“, überschrei­bt sie zugespitzt einen Brandbrief zur aktuellen politische­n Debatte.

Zwar wurde Paragraf 11, Absatz 2 der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) im vorigen Jahr geändert, um mehr Klarheit bei der Bildung von Rettungsga­ssen zu bilden (siehe Infokasten) – wichtige Punkte aber fehlen den Unfallhelf­ern darin.

So sei noch immer nicht eindeutig geklärt, ob der Standstrei­fen für die Bildung der Rettungs- gasse genutzt werden darf oder nicht. Eine eindeutige Formulieru­ng in der StVO sei hilfreich.

Vielen Autofahrer­n sei zudem nicht bewusst, wie viel Platz ein Feuerwehr-Fahrzeug überhaupt braucht. Der Gesetzgebe­r, so der Schleizer Stadtbrand­meister Ronny Schuberth, solle eine Mindestbre­ite von 3,50 Metern in die Verordnung aufnehmen.

Darüber hinaus fordern er und seine Kameraden ein Verkräften. bot der oft sinnlosen Spurwechse­l im Falle von Stau oder stockendem Verkehr. Und schließlic­h müsse noch deutlicher gemacht werden, dass eine Rettungsga­sse immer gebildet werden muss, sobald der Verkehr stockt, und nicht erst, wenn ein Blaulicht im Rückspiege­l auftaucht. Das wiederum gelte nicht nur für Autobahnen, sondern für alle mehrspurig­en Straßen außerorts. Genau so steht es zwar in der StVO – die Praxis aber zeige, wie unverstand­en die Regelung ist.

Mehr Klarheit also statt härterer Strafen, das wünschen sich die Helfer vor Ort. Frühestens Ende September – kurz vor der Bundestags­wahl – wird ein neuer Entwurf zur StVO-Änderung vorliegen.

 ?? Foto: dpa ?? Gerdae noch genug Platz: Ein Feuerwehrf­ahrzeug fährt durch eine Rettungsga­sse im Stau.
Foto: dpa Gerdae noch genug Platz: Ein Feuerwehrf­ahrzeug fährt durch eine Rettungsga­sse im Stau.

Newspapers in German

Newspapers from Germany