Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
VW-Gesetz
Mit der Privatisierung von Volkswagen im Jahr 1960 wurde auch das VW-Gesetz geschaffen. Es sollte den staatlichen Einfluss bei VW sichern und ihn vor feindlichen Übernahmen schützen. Das Gesetz legt eine Sperrminorität von 20 Prozent fest – im Aktienrecht sind 25 Prozent üblich. Weil das Land Niedersachsen 20 Prozent der Stimmrechte hält, hat es ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen. Ursprünglich hatte das Land Niedersachsen mehr Einfluss. Doch dagegen klagte die EU-Kommission – es folgte ein über zehn Jahre andauernder Rechtsstreit. Deutschland schaffte daraufhin einige Privilegien ab – unter anderem die Regel, dass die Aktionäre auf 20 Prozent begrenzt sind.