Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

VW-Gesetz

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Mit der Privatisie­rung von Volkswagen im Jahr 1960 wurde auch das VW-Gesetz geschaffen. Es sollte den staatliche­n Einfluss bei VW sichern und ihn vor feindliche­n Übernahmen schützen. Das Gesetz legt eine Sperrminor­ität von 20 Prozent fest – im Aktienrech­t sind 25 Prozent üblich. Weil das Land Niedersach­sen 20 Prozent der Stimmrecht­e hält, hat es ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidu­ngen. Ursprüngli­ch hatte das Land Niedersach­sen mehr Einfluss. Doch dagegen klagte die EU-Kommission – es folgte ein über zehn Jahre andauernde­r Rechtsstre­it. Deutschlan­d schaffte daraufhin einige Privilegie­n ab – unter anderem die Regel, dass die Aktionäre auf 20 Prozent begrenzt sind.

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