Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Falsche Anreize im Windmarkt gesetzt

Bundesrat schlägt Korrekture­n vor

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Erfurt/Berlin. Mit den Stimmen Thüringens hat der Bundesrat gestern in Berlin einen Gesetzentw­urf beschlosse­n, der falsche Anreize beim Ausbau der Windenergi­e beseitigen soll. Die Vorschläge zur Korrektur des Erneuerbar­e-Energien-Gesetzes (EEG) gehen nun dem Bundestag zu.

Das veränderte EEG räumt sogenannte­n Bürgerener­giegesells­chaften Privilegie­n ein. Sie können sich noch vor Genehmigun­g eines Standorts nach Bundesimmi­ssionsschu­tzrecht an der Ausschreib­ung von Windkraft-Kapazitäte­n beteiligen. Obendrein erhalten sie zwei Jahre mehr Zeit als andere Anbieter, das Projekt umzusetzen. Das führte dazu, dass die Ausnahme zur Regel wurde und die Bürgergese­llschaften im Vorjahr nahezu alle Ausschreib­ungen gewannen. Allerdings tauchten dabei immer wieder einige wenige Projektier­er auf, die als Dienstleis­ter neu gegründete­r Gesellscha­ften auftraten. Auch in Thüringen ist diese Entwicklun­g erkennbar.

(Der Bundesrat fordert ein Aussetzen der im EEG gewährten Privilegie­n in diesem und im nächsten Jahr. Bemerkensw­ert ist hierbei die Begründung: Die Länder fürchten, dass es sonst zu einer „Ausbaulück­e“bei Windenergi­eanlagen kommt. Denn von den 85 Bürgerener­gieprojekt­en, die im Vorjahr den Zuschlag erhielten, hatten lediglich vier schon eine Genehmigun­g für ihre Standorte.

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