Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Falsche Anreize im Windmarkt gesetzt
Bundesrat schlägt Korrekturen vor
Erfurt/Berlin. Mit den Stimmen Thüringens hat der Bundesrat gestern in Berlin einen Gesetzentwurf beschlossen, der falsche Anreize beim Ausbau der Windenergie beseitigen soll. Die Vorschläge zur Korrektur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gehen nun dem Bundestag zu.
Das veränderte EEG räumt sogenannten Bürgerenergiegesellschaften Privilegien ein. Sie können sich noch vor Genehmigung eines Standorts nach Bundesimmissionsschutzrecht an der Ausschreibung von Windkraft-Kapazitäten beteiligen. Obendrein erhalten sie zwei Jahre mehr Zeit als andere Anbieter, das Projekt umzusetzen. Das führte dazu, dass die Ausnahme zur Regel wurde und die Bürgergesellschaften im Vorjahr nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Allerdings tauchten dabei immer wieder einige wenige Projektierer auf, die als Dienstleister neu gegründeter Gesellschaften auftraten. Auch in Thüringen ist diese Entwicklung erkennbar.
(Der Bundesrat fordert ein Aussetzen der im EEG gewährten Privilegien in diesem und im nächsten Jahr. Bemerkenswert ist hierbei die Begründung: Die Länder fürchten, dass es sonst zu einer „Ausbaulücke“bei Windenergieanlagen kommt. Denn von den 85 Bürgerenergieprojekten, die im Vorjahr den Zuschlag erhielten, hatten lediglich vier schon eine Genehmigung für ihre Standorte.