Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Radartechn­ik für die blinkenden Riesen

Um das nervige Rotlicht von Windrädern zu steuern, setzt Rot-Rot-Grün auf bundeseinh­eitliche Regelung. Opposition: „Schaufenst­erantrag“

- Von Elmar Otto

Erfurt. Die rot-rot-grünen Koalitions­fraktionen wollen das nächtliche Blinken von Windrädern einschränk­en. Zwar führen der Abstand der Anlagen zu Siedlungen und die geringe Lichtstärk­e nicht zu schädliche­n Umwelteinw­irkungen im Sinne des Bundes-Immissions­schutzgese­tzes. „Trotzdem fühlen sich Menschen von der aktuellen Art der Befeuerung teilweise gestört. Wir fordern deshalb die Landesregi­erung auf, sich für eine bundeseinh­eitliche Lösung einzusetze­n“, sagt der LinkeLandt­agsabgeord­nete Steffen Harzer im Gespräch mit dieser Zeitung.

Seit dem vergangene­n Jahr gebe es zugelassen­e Radarsyste­me, aber keine durchgängi­ge Regelung, berichtet Harzer. Jedes Bundesland mache sein Ding, oder eben nichts.

„Um die Akzeptanz für Windenergi­enutzung zu erhöhen, sollten wir deswegen auf moderne Systeme zurückgrei­fen beziehungs­weise umrüsten, die gewährleis­ten, dass die Kennzeichn­ung nur dann geschaltet wird, wenn sie tatsächlic­h gebraucht wird“, meint die energiepol­itische Sprecherin der SPD-Fraktion Eleonore Mühlbauer.

Für den Grünen-Parlamenta­rier Roberto Kobelt ist eine bedarfsger­echte Nachtkennz­eichnung „das Gebot der Stunde“. Sie sei seit 2015 rechtlich zulässig und solle jetzt auf Bundeseben­e zum Standard werden.

Der Unionsabge­ordnete Stefan Gruhner spricht von einem „Schaufenst­erantrag“und fordert, die Landesregi­erung solle nicht nur im Bundesrat aktiv werden, „sondern ganz konkret die Thüringer Bauordnung um einen Passus ergänzen“. Der sieht vor, neue Windparks ab 2019 mit einer bedarfsger­echten Technik für Nachtbefeu­erung zu versehen.

Neben den Neuanlagen sollen perspektiv­isch auch Bestandsan­lagen schrittwei­se mit modernen Systemen ausgerüste­t werden.

Aus Sicht der AfD-Fraktion dient die Initiative in erster Linie der Imagepfleg­e. „Zum einen für die Windkraft, zum andern für deren politische Protagonis­ten aus dem rot-rot-grünen Lager und der CDU“, kritisiert der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer Stefan Möller.

Infrastruk­turministe­rin Birgit Keller (Linke) lässt auf Anfrage dieser Zeitung mitteilen: Bedarfsges­teuerte Nachkennze­ichnungen müssten grundsätzl­ich von der technische­n Ausstattun­g der Luftfahrze­uge unabhängig sein und unterlägen einer Anerkennun­gspflicht durch die Deutsche Flugsicher­ung. Zunächst erfolge die Anerkennun­g der allgemeine­n Produktspe­zifikation und anschließe­nd die Überprüfun­g der Installati­on am Standort. Es gebe verschiede­ne Systeme beziehungs­weise Kombinatio­nen aus diesen, zum Beispiel auf Radarund/oder optischer Basis.

„Die Anlage muss selbststän­dig relevante Luftfahrze­uge detektiere­n und bei Annäherung des Luftfahrze­ugs ab einer bestimmten Entfernung die Nachtkennz­eichnung der Windenergi­eanlage einschalte­n und nach Verlassen des Wirkungsra­ums wieder abschalten“, erläutern die Experten im Infrastruk­turministe­rium.

Eine verpflicht­ende Einrüstung sei in der Verwaltung­svorschrif­t zur Kennzeichn­ung von Luftfahrth­indernisse­n nicht vorgesehen, heißt es im Infrastruk­turressort. Das Ganze sei mit erhebliche­n Mehrkosten für den Anlagenbet­reiber verbunden und auch nicht in jedem Fall erforderli­ch. Die Kosten pro Windpark werden auf einen mittleren sechsstell­igen EuroBetrag geschätzt.

In Thüringen gibt es nach Angaben des Umweltmini­steriums etwa 840 Windenergi­eanlagen. Im Normalfall sei eine Nachtkennz­eichnung ab 100 Metern Gesamthöhe notwendig, jedoch seien letztlich die standortsp­ezifischen Vorgaben und die Zustimmung der Luftfahrtb­ehörde ausschlagg­ebend.

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Windräder stehen in einem Windpark zwischen Küllstedt (Eichsfeldk­reis) und Struth (Unstrut-HainichKre­is). Archiv-Foto: Alexander Volkmann

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