Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Das Dienstfahrrad kommt in Mode
Seit sind Rad und Auto steuerlich gleichgestellt. Wollen Arbeitgeber und -nehmer nicht in eine Steuerfalle tappen, müssen sie einiges beachten
Berlin. Konkrete Zahlen, wie viele Diensträder aktuell über Deutschlands Straßen rollen, gibt es nicht. Laut Schätzungen des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft sind es aber schon mehr als 200 000, Tendenz schnell steigend. Nach Angaben des Anbieters Jobrad haben bereits über 7500 deutsche Unternehmen das Dienstrad in ihre Bonusprogramme für Mitarbeiter aufgenommen. Um nicht in eine Steuerfalle zu tappen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei einiges beachten. Ein Überblick.
Welche Regeln gelten?
Seit 2012 ist das Dienstrad mit dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Für die Nutzung des Rades nach Feierabend und in der Freizeit müssen Arbeitnehmer ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern und dafür auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Listenpreis wird dafür auf volle 100 Euro abgerundet. (Beispiel: Listenpreis 2499 Euro, nach Rundung 2400 Euro, zu versteuernde Summe: 24 Euro). Als Werbungskosten sind wie beim Auto 30 Cent für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte von der Steuer absetzbar.
Anders als beim Pkw muss beim Dienstfahrrad der Anfahrtsweg zum Job nicht als geldwerter Vorteil mit 0,03 Prozent des Kaufpreises je Kilometer versteuert werden. Einzige Ausnahme sind sogenannte Pedelecs – Räder also, die mit Unterstützung eines Elektromotors bis zu 45 Kilometer pro Stunde schnell fahren können. Sie gelten steuerlich gesehen nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug.
Wie kann das Dienstradmodell umsetzt werden?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Der Arbeitgeber kann das Dienstrad kaufen, dem Arbeitnehmer überlassen und den Kaufpreis des Rades als Betriebsausgabe abschreiben. „Am häufigsten aber werden Diensträder über den Arbeitgeber geleast und die monatlichen Kosten ganz oder teilweise vom Bruttolohn der Beschäftigten abgezogen“, teilt der Auto Club Europa mit.
Auf dieses Modell haben sich mittlerweile diverse Leasing-Anbieter spezialisiert, die wiederum mit ausgewählten Händlern kooperieren. Aber: „Der Arbeitgeber sollte sich beim Dienstradmodell für einen steuerlich wirksamen Vertrag zumindest anteilig an den Kosten finanziell beteiligen“, sagt Udo Reuß, Steuerexperte des gemeinnützigen Verbraucherportals Finanztip. Das kann über einen monatlichen