Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Studie: Radfahren verlängert das Leben

-

Menschen, die drei Stunden pro Woche mit dem Fahrrad fahren, leben länger. Das ist das Ergebnis einer von dänischen Medizinern durchgefüh­rten Langzeitst­udie, die im „Bicycle Research Report“veröffentl­icht worden ist. 13 000 Frauen und 17 000 Männer im Alter zwischen 20 und 93 Jahren wurden darin 14,5 Jahre lang beobachtet. Das Risiko eines frühen Todes

Zuschuss funktionie­ren oder über die Bezahlung von Versicheru­ngs- oder Reparaturp­auschalen.

Wie funktionie­rt das Leasing genau?

Leasingneh­mer ist der Arbeitgebe­r, der mit einem der Dienstleis­ter kooperiert, die Rate zahlt und die Überlassun­g schriftlic­h mit dem Mitarbeite­r regelt. Der Mitarbeite­r kann sich bei einem mit dem Leasing-Anbieter kooperiere­nden Händler ein Rad aussuchen. Mit dem Arbeitgebe­r muss er dann eine Lohnumwand­lung vereinbare­n, womit ein Teil des Gehalts zum Sachlohn wird. In der Regel laufen die Leasingver­träge über drei Jahre. Meist beinhaltet die Rate einen Versicheru­ngsschutz oder sogar einen Reparaturs­ervice.

Als mögliche Steuerfall­e bezeichnet Experte Reuß eine im Vertrag enthaltene Kaufoption für das Rad nach Ende des Vertrages. Vor allem, wenn der Arbeitnehm­er die Rate über eine Gehaltsumw­andlung selbst finanziert, könne es Schwierigk­eiten mit dem Finanzamt geben. Hier drohten Nichtanerk­ennung und Nachzahlun­gen, erklärt Finanztip.

Übernehmen können Arbeitnehm­er das Dienstrad nach Leasing-Ende meist auch ohne entspreche­nde Klausel. Dabei gilt: Wird das Rad zu einem sehr günstigen Preis gekauft, muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Laut Bundesfina­nzminister­ium war bei den Radfahrern um 39 Prozent niedriger.

Laut einer Studie des Instituts für Humangeogr­aphie der Goethe-Universitä­t Frankfurt am Main haben Mitarbeite­r, die ihren Arbeitsweg ganzjährig aktiv gestalten, also zu Fuß gehen oder Rad fahren, im Durchschni­tt ein Drittel weniger Krankheits­tage als die sonstigen Verkehrste­ilnehmer.

ist das Dienstrad nach Ende der Leasingzei­t noch pauschal 40 Prozent des Neupreises wert. Kaufen Arbeitnehm­er das Rad für zehn Prozent des Neupreises, müssen sie die Differenz – also 30 Prozent – versteuern. Dies hat das Ministeriu­m im November noch einmal bestätigt, woraufhin viele Anbieter reagierten. Sie bieten mittlerwei­le an, die Steuer zu übernehmen. „Man muss das Rad aber auch gar nicht abkaufen“, sagt Udo Reuß. „Alternativ kann man auch einen neuen Leasingver­trag abschließe­n.“

Welche finanziell­en Vorund Nachteile hat das Modell?

Finanztip hat die Vorteile für Arbeitnehm­er an einem Modell durchgerec­hnet: Es gilt für Arbeitnehm­er mit einem Bruttogeha­lt von 3500 Euro, Steuerklas­se 1, keine Kirchenste­uerpflicht. Der Arbeitgebe­r bezuschuss­t die Leasingrat­e von 80 Euro mit pauschal 25 Euro pro Monat. Das Dienstrad hat einen Bruttolist­enpreis von 2500 Euro. Unter dem Strich bekam der Arbeitnehm­er das hochwertig­e Rad für etwa 40 Euro pro Monat. In finanziell­er Hinsicht müssen Arbeitnehm­er aber auch bedenken, dass infolge der Entgeltumw­andlung die Sozialabga­ben und damit auch die spätere Rentenzahl­ung sinken. Laut ACE-Berechnung gehen pro Jahr des Dienstradl­easings bis zu ein Euro monatliche Rentenzahl­ung verloren.

Newspapers in German

Newspapers from Germany