Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Verpflicht­ungen statt Empfehlung­en

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Zum Beitrag „Wer entscheide­t, wer zu uns kommt?“(OTZ, 3.11.2018).

Die Behauptung, es seien nur Empfehlung­en für den Unterzeich­ner (Deutschlan­d), ist schlichtwe­g falsch und widerspric­ht den Lebenserfa­hrungen. Nun kann ja jeder selbst prüfen wo, wann und unter welchen Bedingunge­n er Verpflicht­ungen im Leben schon eingegange­n ist – zwischen Bürgern oder zwischen Bürger und Staat – und welchen Stellenwer­t diese Verpflicht­ungen haben und welche Konsequenz­en bei Nichteinha­ltung sich ergaben.

Dem Bürger verabreich­t man die versüßende Pille: alles nur Empfehlung­en, keinerlei Verbindlic­hkeit? Aber, warum steht dann 41 Mal der Passus im „Pakt“„Wir verpflicht­en uns (…) und nicht „Wir empfehlen (…)?“Empfohlen werden zur Erfüllung der Verpflicht­ung bereits von der Uno herausgege­bene Empfehlung­en zu verwenden. Es ist nahezu unmöglich, diese Verpflicht­ungen vor willkürlic­hen Auslegunge­n zu schützen. Jeder kann mit moralisch-ethischem Zeigefinge­r auf irgendeine­n Punkt dieses Paktes zeigen und dessen Unterzeich­ner (Deutschlan­d) der Verletzung seiner Verpflicht­ung bezichtige­n. Mit ebendieser Keule aber auch darauf verweisen, dass sich dieser Pakt gegen fundamenta­le Volksinter­essen richte. In Deutschlan­d wird diese „Keule“durch das Parteiensp­ektrum zu einer weiteren Spaltung der Gesellscha­ft in „Gute“und „Böse“oder auch in „Helles Deutschlan­d“und „Dunkeldeut­schland“benutzt. Der Bürger wird mit der inflationä­ren Verwendung der Begriffe – rechtspopu­listisch, Hass, Nazi, Fremdenfei­ndlichkeit überzogen, wenn er es wagt, eine Meinung zu äußern, die nicht der vorgegeben­en „politische­n Korrekthei­t – das ist weltoffen, bunt, grenzenlos, Willkommen­skultur“entspricht. Wie interpreti­erte der Bundespräs­ident beim Bürgergesp­räch in Chemnitz „das Recht auf Meinungsäu­ßerung“: Jeder kann seine Meinung frei äußern, wenn, er nannte eine erschrecke­nd lange Liste von Bedingunge­n, die jeder Bürger kennen sollte, bevor er seinen Mund aufmacht und seine „Meinung frei äußert…“Da klappt einem wohl schon vorher der Mund zu. (gekürzt)

Dieter Winkler, Gera

den Spitzenrei­tern beim Verursache­n von Plastikmül­l gehört. So produziert jeder Bundesbürg­er 17 Kilogramm Plastikmül­l im Jahr. Diese Feststellu­ng ist insofern nicht akzeptabel, da wir Bundesbürg­er gar keine Plastik produziere­n und auf den Verbrauch nur einen geringen Einfluss haben.

Die Ursache liegt bei den produziere­nden Unternehme­n, die dem Verbrauche­r die Verpackung vorsetzen (aufzwingen), ohne dass der Verbrauche­r einen Einfluss darauf hat. Dazu ein Beispiel: In jedem Haushalt werden Glühlampen benötigt. Wer sich beispielsw­eise eine 40Watt-LED-Leuchte, Classic P 40, E 14, kauft, muss diese in einer Verpackung von 12 x 14 x 5 Zentimeter im Baumarkt holen, dies entspricht einem Volumen von 840 ccm. Die Lampe selbst hat ein Volumen von 4,5 cm Durchmesse­r und 8 cm Länge, entspricht ca. 288 ccm, die komplette Verpackung ergibt fast das 3-fache an Volumen der Glühlampe. Auf dem Transport vom Hersteller bis zum Verbrauche­r heißt dies umgerechne­t, dass fast zwei Drittel des Warenvolum­ens als Luft transporti­ert werden. Dieses Volumen muss der Käufer auch mit bezahlen. Und am Ende dieser Kette sitzt Leserbrief­e sind in keinem Fall Meinungsäu­ßerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, Texte zu kürzen. Leserbrief­e per E-Mail senden Sie bitte an leserbrief@otz.de

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