Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Verpflichtungen statt Empfehlungen
Zum Beitrag „Wer entscheidet, wer zu uns kommt?“(OTZ, 3.11.2018).
Die Behauptung, es seien nur Empfehlungen für den Unterzeichner (Deutschland), ist schlichtweg falsch und widerspricht den Lebenserfahrungen. Nun kann ja jeder selbst prüfen wo, wann und unter welchen Bedingungen er Verpflichtungen im Leben schon eingegangen ist – zwischen Bürgern oder zwischen Bürger und Staat – und welchen Stellenwert diese Verpflichtungen haben und welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung sich ergaben.
Dem Bürger verabreicht man die versüßende Pille: alles nur Empfehlungen, keinerlei Verbindlichkeit? Aber, warum steht dann 41 Mal der Passus im „Pakt“„Wir verpflichten uns (…) und nicht „Wir empfehlen (…)?“Empfohlen werden zur Erfüllung der Verpflichtung bereits von der Uno herausgegebene Empfehlungen zu verwenden. Es ist nahezu unmöglich, diese Verpflichtungen vor willkürlichen Auslegungen zu schützen. Jeder kann mit moralisch-ethischem Zeigefinger auf irgendeinen Punkt dieses Paktes zeigen und dessen Unterzeichner (Deutschland) der Verletzung seiner Verpflichtung bezichtigen. Mit ebendieser Keule aber auch darauf verweisen, dass sich dieser Pakt gegen fundamentale Volksinteressen richte. In Deutschland wird diese „Keule“durch das Parteienspektrum zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft in „Gute“und „Böse“oder auch in „Helles Deutschland“und „Dunkeldeutschland“benutzt. Der Bürger wird mit der inflationären Verwendung der Begriffe – rechtspopulistisch, Hass, Nazi, Fremdenfeindlichkeit überzogen, wenn er es wagt, eine Meinung zu äußern, die nicht der vorgegebenen „politischen Korrektheit – das ist weltoffen, bunt, grenzenlos, Willkommenskultur“entspricht. Wie interpretierte der Bundespräsident beim Bürgergespräch in Chemnitz „das Recht auf Meinungsäußerung“: Jeder kann seine Meinung frei äußern, wenn, er nannte eine erschreckend lange Liste von Bedingungen, die jeder Bürger kennen sollte, bevor er seinen Mund aufmacht und seine „Meinung frei äußert…“Da klappt einem wohl schon vorher der Mund zu. (gekürzt)
Dieter Winkler, Gera
den Spitzenreitern beim Verursachen von Plastikmüll gehört. So produziert jeder Bundesbürger 17 Kilogramm Plastikmüll im Jahr. Diese Feststellung ist insofern nicht akzeptabel, da wir Bundesbürger gar keine Plastik produzieren und auf den Verbrauch nur einen geringen Einfluss haben.
Die Ursache liegt bei den produzierenden Unternehmen, die dem Verbraucher die Verpackung vorsetzen (aufzwingen), ohne dass der Verbraucher einen Einfluss darauf hat. Dazu ein Beispiel: In jedem Haushalt werden Glühlampen benötigt. Wer sich beispielsweise eine 40Watt-LED-Leuchte, Classic P 40, E 14, kauft, muss diese in einer Verpackung von 12 x 14 x 5 Zentimeter im Baumarkt holen, dies entspricht einem Volumen von 840 ccm. Die Lampe selbst hat ein Volumen von 4,5 cm Durchmesser und 8 cm Länge, entspricht ca. 288 ccm, die komplette Verpackung ergibt fast das 3-fache an Volumen der Glühlampe. Auf dem Transport vom Hersteller bis zum Verbraucher heißt dies umgerechnet, dass fast zwei Drittel des Warenvolumens als Luft transportiert werden. Dieses Volumen muss der Käufer auch mit bezahlen. Und am Ende dieser Kette sitzt Leserbriefe sind in keinem Fall Meinungsäußerungen der Redaktion. Wir behalten uns vor, Texte zu kürzen. Leserbriefe per E-Mail senden Sie bitte an leserbrief@otz.de