Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Kein Insolvenzrisiko bei Flügen von Pauschalreisenden
Für Buchungen bei Fluggesellschaften fehlt ein Gesetz zur Absicherung. Ansonsten sind Veranstalter in der Pflicht, für Ersatz zu sorgen
Erfurt. Die Fluggesellschaft Germania steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Trotzdem finden alle Flüge statt, teilte die Airline mit. Gleichwohl verunsichern allein Nachrichten von der aktuellen Lage die Kunden.
Sie führen zur Frage, was gilt, wenn Fluglinien insolvent sind. Die Antwort: Kommt drauf an.
Recht gelassen können Urlauber einem solchen Szenario entgegensehen, die Pauschalreisen gebucht haben. Nur um solche geht es etwa bei Germania-Flügen ab Erfurt-Weimar. Hier sind die Anbieter in der Pflicht, betont die Verbraucherzentrale Thüringen auf Nachfrage. Sie haben für Ersatz zu sorgen, bei anderen Fluggesellschaften.
Grundlage dafür ist ein Versicherungsschein für den Kunden. Bevor man diesen nicht in Händenhält,mussmankeinenCent an den Reiseveranstalter zahlen.
Der wiederum ist nämlich gesetzlich verpflichtet, sich bei einer Bank oder Versicherung gegen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit abzusichern.
Ganz anders verhält es sich, wenn man keine Reise, sondern nur Flüge bucht. Eine adäquate Absicherung zu Reisen fordern Verbraucherzentralen immer wieder. Es gibt sie aber nicht. Die Folge: „Ich als Kunde trage das Insolvenzrisiko meines Vertragspartners“, heißt es in Thüringens Verbraucherzentrale.
Man wird also, wie in einem jeden anderen Insolvenzverfahren auch, zum Gläubiger. Sein Geld kann man über eine Anmeldung bei der Insolvenztabelle zurückfordern – mit ungewissem Ausgang. Es sei denn, ein Unternehmen wird über das Insolvenzverfahren gerettet. Dann hat es für die Leistungsansprüche des Kunden einzustehen.
Unterdessen muss man andernorts notfalls einen neuen Flug buchen, auf eigene Kosten.
Sich aufs Fluggastrecht zu berufen, bringt ansonsten wenig, wenn die Gesellschaft pleite ist. Es regelt nur Ansprüche bei Verspätungen und Flugausfall.
Wer auf die Idee kommt, gebuchte Flüge zu stornieren, weil er die Insolvenz befürchtet, hat schlechte Karten. Auch nach Anmeldung des Insolvenzverfahrens gibt’s kein gesondertes Stornorecht. Verbraucherschützer wiesen darauf zuletzt hin, als 2017 Air Berlin pleite ging. Nur Steuern und Gebühren würden bei Stornierungen auf jeden Fall erstattet. Bei Kosten für das Ticket selbst ist das eine Frage des Tarifs – und auch Glückssache.