Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Schwache Begründung
Kinderbetreuung als kommunale Gelddruckmaschine? So und nicht anders lässt sich die Berechnung der Landeselternvertretung für die Stadt Altenburg lesen, auch wenn Kleinigkeiten bei den Zahlen fehlerhaft sind. Am Ende bliebe ein sattes Plus, das die Kommune erwirtschaften würde – zumindest dann, wenn sie die Tagesstätten wie vorgesehen bezuschusst und damit die Kindertagesbetreuung finanziert, was ihre Pflicht ist.
Empfohlen wird landesseitig, für die Finanzierung einen Teil der Schlüsselmasse aufzuwenden. Eine „Kann“-Bestimmung und kein „Muss“– wenn es denn anders geht. Deshalb, und da ist Altenburg nicht allein, fließt dieses Geld viel zu oft in die Konsolidierung klammer Kommunalhaushalte. Die größeren Gemeinden aber sind meist aus anderen Gründen dick in den roten Zahlen. Die kommunale Selbstverwaltung muss dann als Begründung herhalten. Man entscheide schließlich selbst, für was man das Geld zum Fenster rauswirft... Trägt die Begründung nicht 100-prozentig, ist der Landkreis schuld, weil dessen Umlage zu hoch ist.
Wenn klamme Kommunalhaushalte auf Kosten der Kinderbetreuung saniert werden sollen, stimmt etwas nicht. Von diesem Anschein kommt die Stadt nicht los. Die wälzt die Verantwortung lieber auf die Träger ab und liefert eine schwache Begründung. Notwendige Aufklärung muss die kommunalaufsichtliche Prüfung liefern, die Bildungsminister Helmut Holter (Linke) nun richtigerweise über das Innenministerium erwirken will.