Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Gefängnisneubau bei Zwickau beginnt
Im Mai soll der Bau der Außenmauer für das gemeinsame Gefängnis von Sachsen und Thüringen bei Zwickau beginnen. Die Thüringer CDU sieht das Vorhaben kritisch und fürchtet weiter Mehrkosten.
Der ursprünglich geplante Eröffnungstermin kommenden Jahres ist längst Makulatur. Nach zahlreichen Verzögerungen soll in Zwickau-Marienthal im Mai der Bau der Anstaltsmauer des gemeinsamen Gefängnisses der Freistaaten Sachsen und Thüringen beginnen.
Das Vergabeverfahren für diese Mauer ende planmäßig Ende April, bestätigte eine Sprecherin des sächsischen Finanzministeriums der OTZ. Geplant sei, dass Ende 2023 der Gefängnisneubau steht und der Probebetrieb beginnen könne.
Damit wäre der Mauerbau nach den vorbereitenden Arbeiten auf dem Gelände des früheren Bahn-Ausbesserungswerkes bei Zwickau der endgültige Start für das gemeinsame Gefängnis in Westsachsen.
Wegen der mehrjährigen Verzögerung des Projekts kündigte im Vorjahr die Thüringer Landesregierung an, Alternativen die Bauarbeiten einzeln zu vergeben, zu weiteren Verzögerungen führen und das Vorhaben noch teurer machen. Dabei fehle Thüringen nach Scherers Angaben die Zeit. Das neue Gefängnis müsse spätesten Ende 2024 bezugsfertig sein.
Denn ab 2025 sei nur noch die Einzelunterbringung von Häftlingen erlaubt. Dann würden beispielsweise mit einem Schlag allein in der Ostthüringer Haftanstalt Hohenleuben 350 Plätze fehlen, weil Belegungen von bis zu sechs Gefangenen in einer Zelle nicht mehr möglich wären.
Mit Vertragsunterzeichnung für den Gefängnisneubau vor viereinhalb Jahren standen für die 820 Haftplätze Investitionen von 150 Millionen Euro in den Dokumenten. Bisher stieg die Bausumme auf 174 Millionen Euro, von denen Thüringen 78,5 Millionen Euro bezahlen muss.
Nach Eröffnung des Gefängnisses sollen Thüringer Justizvollzugsbedienstete nach Sachsen wechseln. Zudem überweist Thüringen anteilig die Betriebskosten für den Knast ans Nachbarland. Vereinbart sind 370 Haftplätze für männliche Thüringer Gefangene. Einzige Einschränkung: Ihre Haftstrafen dürfen nicht länger als fünf Jahre sein.