Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Bußgeldverfahren nach Zollkontrollen
Bei Überprüfungen von Gastronomiebetrieben entdeckten die Beamten zahlreiche Unregelmäßigkeiten. Die Ermittlungen dauern noch an
Schwarzarbeit, eine gültige Arbeitserlaubnis, in voller Höhe abgeführte Sozialbeiträge oder gezahlter Mindestlohn – für all das interessierten sich Anfang Juni Beamtinnen und Beamte des Zolls, als sie Gastronomiebetrieben in Thüringen und Westsachsen einen Besuch abstatteten. Rund 100 Unregelmäßigkeiten, wie beispielsweise illegale Beschäftigung, seien festgestellt worden, teilte das Hauptzollamt Erfurt gestern mit.
In zehn Fällen waren die gefundenen Hinweise so gravierend, dass noch vor Ort Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. Davon betroffen sind laut Zoll ausschließlich Thüringer Gastronomietriebe, zumeist aus Erfurt.
Die Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsgesetz erfolgten in den Nachmittags- und Abendstunden des 7. Junis. Unterstützung erhielt der Zoll von der Bundespolizei, der Thüringer Polizei sowie dem Landesamt für Verbraucherschutz. Insgesamt überprüften die Beamten an diesem Tag in Thüringen 328 und in Sachsen 231 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei 19 Fällen in Thüringen und 14 in sächsischen Betrieben fanden die Kontrolleure Hinweise darauf, dass der Mindestlohn von 9,19 Euro nicht gezahlt wurde.
Bei weiteren 21 Fällen fehlte ausländischen Beschäftigten für ihre Tätigkeit die Arbeitserlaubnis oder sie konnten die dafür erforderlichen Dokumente nicht vorlegen. 23-mal wurden zudem in Thüringen Hinweise auf weitere Verstöße festgestellt, wie das Fehlen von Stundenaufzeichnungen.
Im sächsischen Erzgebirgskreis wollte eine Mann vor den Beamten fliehen. Dabei verletzt er einen Zollbeamte leicht. Beim Prüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der Mann mit indischer Staatsbürgerschaft nicht im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik war.
Viele Regelungen in der Gastronomie seien inzwischen so komplex, dass Gastronomen oder Beschäftigte häufig nicht mit Absicht dagegen verstoßen, wertet Dirk Ellinger, Landesgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes das Ergebnis der Kontrollen. Für kleinere Betriebe sei der bürokratische Aufwand immer schwieriger zu bewältigen. Auch liege ein Teil der Verantwortung bei den Beschäftigten.
Das Hauptzollamt Erfurt ist für ganz Thüringen und Westsachsen zuständig. Zu den Aufgaben gehören neben Zollkontrollen beispielsweise am Erfurter Flughafen und der Zollabfertigung von Lkw auch das Erheben bestimmter Verbrauchssteuern.
Komplexe Regelungen für Betriebe unübersichtlich