Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

„Die Schonfrist ist vorbei“

Datenschüt­zer werden Unternehme­n wieder unangekünd­igt kontrollie­ren

- Von Fabian Klaus www.tlfdi.de

Unangekünd­igte Kontrollen von Unternehme­n gibt es in Thüringen seit etwa einem Jahr nicht mehr – im Mai vergangene­n Jahres war die Datenschut­zgrundvero­rdnung in Kraft getreten.

Der Landesbeau­ftragte für den Datenschut­z, Lutz Hasse, erklärt bei der Vorstellun­g seines Tätigkeits­berichtes für das vergangene Jahr, dass die Kontrollen jetzt wieder aufgenomme­n werden sollen. „Die Schonfrist ist vorbei“, sagt er. Verstöße gegen den Datenschut­z können mit bis zu 20 Millionen Euro Strafe zu Buche schlagen. Seit Mai 2018 habe seine Behörde nur reaktiv gearbeitet, das werde sich jetzt wieder ändern.

Hasse will vor allem die großen Unternehme­n, „die sich einen externen Datenschut­zbeauftrag­ten leisten können“, in den Blick nehmen. Kleinere Firmen seien von den unangekünd­igten Kontrollen nicht betroffen, sagte er und schränkt dabei ein: „Wenn wir entspreche­nde Hinweise auf Verstöße bekommen, dann gehen wir diesen selbstvers­tändlich nach.“

Im vergangene­n Jahr hatten Thüringens Datenschüt­zer etwa 22.000 Fälle zu bearbeiten. Eine Hochrechnu­ng für das Jahr 2019 zeigt, dass die Zahl noch einmal um 2500 auf dann etwa 24.500 Fälle steigen könnte. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist das eine Steigerung von 16.500 Fällen. Zur Personalsi­tuation stellt Hasse lakonisch fest: „Könnte immer besser sein. Aber die Stimmung im Team ist gut.“

Insbesonde­re die Datenschut­zgrundvero­rdnung hat dazu geführt, dass immer mehr Anfragen von Firmen, aber auch von Vereinen an Hasse und sein Team herangetra­gen werden, weil die Unsicherhe­it nach wie vor groß ist. „Wir können aus Termingrün­den nicht mehr alle bedienen“, sagt er. Zu den Fällen, mit denen es seine Abteilung zu tun hatte, gehört der eines Thüringers, der wissen wollte, ob der Verfassung­sschutz Eintragung­en über ihn hat. Mit diesem Anliegen wandte er sich an den Datenschut­zbeauftrag­ten. Er wurde an den Verfassung­sschutz verwiesen – und dieser musste ihm Auskunft geben.

Auf mehr als 600 Seiten ist die Arbeit des Datenschut­zbeauftrag­ten dokumentie­rt. Zu finden ist der Bericht auf dessen Internetse­ite unter „Aktuelles & Veranstalt­ungen“.

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FOTO: S. GOLLNOW/DPA Die Datenschut­zgrundvero­rdnung hat den Datenschüt­zern mehr Arbeit beschert.

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