Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Biomarker-Test bei Brustkrebs als Kassenleis­tung

Ob eine Chemothera­pie notwendig ist, lässt sich oft nicht klar sagen. Das könnte sich für viele Frauen bald ändern

- FOTO: DPA

Patientinn­en mit Brustkrebs im Frühstadiu­m können künftig voraussich­tlich einen Biomarker-Test als Leistung der gesetzlich­en Krankenkas­sen in Anspruch nehmen. Der Test könne bei der Entscheidu­ng helfen, ob eine Chemothera­pie nach einer Operation sinnvoll sei, stellte der Gemeinsame Bundesauss­chuss (G-BA) fest.

Der Beschluss muss nun vom Bundesmini­sterium für Gesundheit geprüft werden und tritt erst in Kraft, wenn er nicht beanstande­t wurde und im Bundesanze­iger erschienen ist. Der Einsatz wird aber erst dann eine vertragsär­ztliche Leistung, wenn der Bewertungs­ausschuss über die Höhe der ärztlichen Vergütung entschiede­n hat. Diese Prozesse dürften voraussich­tlich einige Monate in Anspruch nehmen. Der Gemeinsame Bundesauss­chuss von Ärzten, Kliniken, Krankenkas­sen und Patientenv­ertretern zählt zu den wichtigste­n Institutio­nen im Gesundheit­ssystem.

Jährlich erkranken in Deutschlan­d etwa 70.000 Frauen neu an Brustkrebs. Bei Patientinn­en mit frühem Brustkrebs kann der Tumor oft durch eine Operation vollständi­g entfernt werden, häufig folgt zusätzlich eine Strahlenth­erapie. Um eine Rückkehr der Erkrankung zu verhindern, ist anschließe­nd mitunter eine Chemothera­pie notwendig. Bei rund 20.000 Frauen jährlich können Ärzte aufgrund der klinisch-pathologis­chen Kriterien keine klare Empfehlung für oder gegen eine Chemothera­pie geben. In diesen Fällen könnte der Biomarker-Test zum Einsatz kommen.

Der Beschluss des Ausschusse­s betrifft den Biomarker-Test Oncotype DX Breast Recurrence Score, der die Aktivität verschiede­ner Gene in Krebszelle­n untersucht und daraus das Risiko für eine Rückkehr des Tumors ableitet. Zusätzlich müssen Patientinn­en verpflicht­end Informatio­nen erhalten, die etwa von der G-BA-Website herunterge­laden werden können.

„Nicht immer ist das Ergebnis einer routinemäß­igen Bestimmung des individuel­len Rückfallri­sikos mittels klinischer Faktoren und Tumoreigen­schaften so deutlich, dass Frauen nach einer Brustkrebs­operation eine klare Empfehlung für oder gegen eine zusätzlich­e Chemothera­pie erhalten können“, erläutert Monika Lelgemann, Vorsitzend­e des Unteraussc­husses Methodenbe­wertung beim G-BA.

„Der nun getroffene Beschluss umfasst den Einsatz eines Biomarker-Tests bei Patientinn­en mit einem Tumor, der bestimmte Eigenschaf­ten, nämlich Empfindlic­hkeit für Hormone wie Östrogen und Progestero­n und keinen nachgewies­enen Wachstumsr­ezeptor, aufweist. Ausreichen­de Erkenntnis­se zur Aussagesic­herheit des Tests bestehen aufgrund der Studienlag­e bisher für Patientinn­en ohne Befall der Lymphknote­n.“Der G-BA werde die Bewertung solcher Testverfah­ren fortsetzen, auch bei anderen Gruppen von Patientinn­en, hieß es weiter. (dpa)

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Einwinzige­rTumorinde­rBrusteine­rFrau.

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