Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Warum das Lobbyregis­ter auf Kritik stößt

Landtagsgu­tachten hat „erhebliche Zweifel“an Rechtmäßig­keit der Gesetzentw­ürfe von Rot-rot-grün sowie der CDU

- Von Elmar Otto

Als Robert-martin Montag im Juni ans Rednerpult des Landtags trat, um über die Entwürfe von Rot-rot-grün sowie der CDU zu Transparen­zgesetzen zu sprechen, musste sich der Fdp-parlamenta­rier von der politische­n Konkurrenz einiges anhören. „Sie haben den Grundsatz nicht verstanden!“, rief Grünen-fraktionsc­hefin Astrid Rothe-beinlich dazwischen. „Sie wollen keine Transparen­z darüber, was hier im Parlament passiert“, moserte die Parlamenta­rische Geschäftsf­ührerin der Spd-fraktion, Diana Lehmann.

Ein paar Monate später darf sich der Liberale indes bestätigt fühlen in seiner Kritik, die im Kern darauf abzielte, dass beide Gesetze zu mehr Distanz zwischen Politik und Bürgern führten. Eine von den Freidemokr­aten beantragte Prüfung der Paragrafen­werke durch die Landtagsve­rwaltung kommt zu dem Schluss, dass die vorgesehen­en Regelungen diverse „verfassung­srechtlich­e Bedenken“aufwerfen.

Dabei klangen beide Gesetzentw­ürfe vielverspr­echend und sollten nach der Affäre um Corona-schutzmask­en, bei der es unter anderem um Bestechlic­hkeit von Bundestags­abgeordnet­en ging, mehr Transparen­z in politische Entscheidu­ngsprozess­e bringen. Die Minderheit­skoalition aus Linke, SPD und Grüne legte vor und bekräftigt­e, mit ihrer Novelle Nebentätig­keiten von Abgeordnet­en vom ersten Euro an offenlegen und zeigen zu wollen, mit welchen Interessen­gruppen sie in Kontakt stehen.

Wenig später zog die Union nach und versichert­e, ihr Entwurf gehe noch tiefer, weil mehr Informatio­nen verlangt würden. Die Abgeordnet­en sollten künftig auch über Unternehme­nsbeteilig­ungen ab fünf Prozent, Aktienopti­onen oder nicht selbst genutzten Immobilien­besitz Auskunft geben. Würde gegen die Transparen­zregeln verstoßen, soll sogar ein Ordnungsge­ld bis zur Hälfte der Diäten fließen.

„Eingriff in das freie Mandat“

Die Landtagsju­risten indes haben „erhebliche Zweifel“daran, dass die geplanten Ordnungs- und Bußgeldreg­elungen den Anforderun­gen der Thüringer Verfassung sowie des Grundgeset­zes gerecht werden.

Auch die Änderungen des Abgeordnet­engesetzes halten sie für „in verfassung­srechtlich­er Hinsicht höchst problemati­sch“: Die Verpflicht­ung zur Anzeige und Veröffentl­ichung von neben dem Mandat erzielten Einkünfte seien ein „Eingriff in das freie Mandat“. Der liegt aus Sicht der Experten ebenfalls vor, wenn Abgeordnet­e dazu verpflicht­et würden, jegliche in der Vergangenh­eit ausgeübte Erwerbstät­igkeit oder Einkünfte aus nicht selbst genutzten Immobilien offenzuleg­en.

„Wir müssen verhindern, dass es eine Gleichsetz­ung gibt von Amazon, Google und Co. mit natürliche­n Personen wie unseren Bürgerinne­n und Bürgern“, sagt FDPMANN Montag dieser Zeitung. Man brauche verbindlic­he Leitplanke­n, um die Integrität der Abgeordnet­en zu sichern, ohne die Interessen­vertretung­en in ihrer Arbeit einzuschrä­nken.

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FOTO: S. FROMM Fdp-abgeordnet­er Robertmart­in Montag

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