Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Warum das Lobbyregister auf Kritik stößt
Landtagsgutachten hat „erhebliche Zweifel“an Rechtmäßigkeit der Gesetzentwürfe von Rot-rot-grün sowie der CDU
Als Robert-martin Montag im Juni ans Rednerpult des Landtags trat, um über die Entwürfe von Rot-rot-grün sowie der CDU zu Transparenzgesetzen zu sprechen, musste sich der Fdp-parlamentarier von der politischen Konkurrenz einiges anhören. „Sie haben den Grundsatz nicht verstanden!“, rief Grünen-fraktionschefin Astrid Rothe-beinlich dazwischen. „Sie wollen keine Transparenz darüber, was hier im Parlament passiert“, moserte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Spd-fraktion, Diana Lehmann.
Ein paar Monate später darf sich der Liberale indes bestätigt fühlen in seiner Kritik, die im Kern darauf abzielte, dass beide Gesetze zu mehr Distanz zwischen Politik und Bürgern führten. Eine von den Freidemokraten beantragte Prüfung der Paragrafenwerke durch die Landtagsverwaltung kommt zu dem Schluss, dass die vorgesehenen Regelungen diverse „verfassungsrechtliche Bedenken“aufwerfen.
Dabei klangen beide Gesetzentwürfe vielversprechend und sollten nach der Affäre um Corona-schutzmasken, bei der es unter anderem um Bestechlichkeit von Bundestagsabgeordneten ging, mehr Transparenz in politische Entscheidungsprozesse bringen. Die Minderheitskoalition aus Linke, SPD und Grüne legte vor und bekräftigte, mit ihrer Novelle Nebentätigkeiten von Abgeordneten vom ersten Euro an offenlegen und zeigen zu wollen, mit welchen Interessengruppen sie in Kontakt stehen.
Wenig später zog die Union nach und versicherte, ihr Entwurf gehe noch tiefer, weil mehr Informationen verlangt würden. Die Abgeordneten sollten künftig auch über Unternehmensbeteiligungen ab fünf Prozent, Aktienoptionen oder nicht selbst genutzten Immobilienbesitz Auskunft geben. Würde gegen die Transparenzregeln verstoßen, soll sogar ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der Diäten fließen.
„Eingriff in das freie Mandat“
Die Landtagsjuristen indes haben „erhebliche Zweifel“daran, dass die geplanten Ordnungs- und Bußgeldregelungen den Anforderungen der Thüringer Verfassung sowie des Grundgesetzes gerecht werden.
Auch die Änderungen des Abgeordnetengesetzes halten sie für „in verfassungsrechtlicher Hinsicht höchst problematisch“: Die Verpflichtung zur Anzeige und Veröffentlichung von neben dem Mandat erzielten Einkünfte seien ein „Eingriff in das freie Mandat“. Der liegt aus Sicht der Experten ebenfalls vor, wenn Abgeordnete dazu verpflichtet würden, jegliche in der Vergangenheit ausgeübte Erwerbstätigkeit oder Einkünfte aus nicht selbst genutzten Immobilien offenzulegen.
„Wir müssen verhindern, dass es eine Gleichsetzung gibt von Amazon, Google und Co. mit natürlichen Personen wie unseren Bürgerinnen und Bürgern“, sagt FDPMANN Montag dieser Zeitung. Man brauche verbindliche Leitplanken, um die Integrität der Abgeordneten zu sichern, ohne die Interessenvertretungen in ihrer Arbeit einzuschränken.