Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Ostthüringer soll Stieftochter missbraucht haben
Ein Verfahren mit Befangenheitsantrag, Moralpredigt und Beweisstücken im Mülleimer
Am Landgericht Gera hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 37-Jährigen aus dem Altenburger Land begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in zwei Fällen seine zum Tatzeitpunkt zwölfjährige Stieftochter schwer sexuell missbraucht zu haben.
Das Verfahren beginnt gleich mit einem Befangenheitsantrag der beiden Verteidiger Carsten Löffler und Thomas Teige gegen die neunte Strafkammer, in diesem Fall bestehend aus zwei Berufsrichtern, einer Schöffin und einem Schöffen. Die Anwälte nehmen Bezug auf den Schriftverkehr im Zwischenverfahren und fürchten, dass für ihren Mandanten der Eindruck entstehen könnte, ein Richter sei voreingenommen. Ein nicht beteiligter Richter der Kammer und zwei Kollegen aus der dritten Strafkammer entscheiden nun über den Befangenheitsantrag.
Der Vorsitzende Richter Harald Tscherner darf dennoch die Verhandlung starten. Staatsanwalt André Sbick verliest den Anklagesatz. Demnach soll sich der Missbrauch zwischen 21. Oktober und 17. November 2020 zugetragen haben. Morgens, wenn die Mutter aus dem Haus war, sei die Stieftochter ins Ehebett zum Kuscheln gekommen. Dabei sei es in zwei Fällen zum Geschlechtsverkehr unter Verwendung eines Kondoms gekommen.
Das Mädchen hatte sich einer Freundin anvertraut, die ihrer Mutter von den Tatvorwürfen berichtete. Diese erstattete daraufhin Anzeige. Bei einer sofort erfolgten Hausdurchsuchung fanden sich zwei verwendete, in Küchenrolle eingewickelte Kondome im Mülleimer in der Küche und in der Mülltonne, die auf Spuren untersucht wurden.
Zum Prozessauftakt will sich der Angeklagte nicht äußern. Staatsanwalt Sbick erinnert daran, dass sich ein mögliches frühes Geständnis gerade bei Sexualstrafverfahren erheblich auf das Strafmaß auswirken kann. Verteidiger Carsten Löffler entgegnet, dass sich der Angeklagte nichts vorzuwerfen habe. Dieser vertrete den Standpunkt, er könne nicht gestehen, was er nicht gemacht habe.
Die Geschädigte und deren Mutter sagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Dem Angeklagten droht im Fall einer Verurteilung eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Das Gericht hat noch einen weiteren Verhandlungstag für den Prozess angesetzt.