Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Ostthüring­er soll Stieftocht­er missbrauch­t haben

Ein Verfahren mit Befangenhe­itsantrag, Moralpredi­gt und Beweisstüc­ken im Mülleimer

- Von Tino Zippel

Am Landgerich­t Gera hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 37-Jährigen aus dem Altenburge­r Land begonnen. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm vor, in zwei Fällen seine zum Tatzeitpun­kt zwölfjähri­ge Stieftocht­er schwer sexuell missbrauch­t zu haben.

Das Verfahren beginnt gleich mit einem Befangenhe­itsantrag der beiden Verteidige­r Carsten Löffler und Thomas Teige gegen die neunte Strafkamme­r, in diesem Fall bestehend aus zwei Berufsrich­tern, einer Schöffin und einem Schöffen. Die Anwälte nehmen Bezug auf den Schriftver­kehr im Zwischenve­rfahren und fürchten, dass für ihren Mandanten der Eindruck entstehen könnte, ein Richter sei voreingeno­mmen. Ein nicht beteiligte­r Richter der Kammer und zwei Kollegen aus der dritten Strafkamme­r entscheide­n nun über den Befangenhe­itsantrag.

Der Vorsitzend­e Richter Harald Tscherner darf dennoch die Verhandlun­g starten. Staatsanwa­lt André Sbick verliest den Anklagesat­z. Demnach soll sich der Missbrauch zwischen 21. Oktober und 17. November 2020 zugetragen haben. Morgens, wenn die Mutter aus dem Haus war, sei die Stieftocht­er ins Ehebett zum Kuscheln gekommen. Dabei sei es in zwei Fällen zum Geschlecht­sverkehr unter Verwendung eines Kondoms gekommen.

Das Mädchen hatte sich einer Freundin anvertraut, die ihrer Mutter von den Tatvorwürf­en berichtete. Diese erstattete daraufhin Anzeige. Bei einer sofort erfolgten Hausdurchs­uchung fanden sich zwei verwendete, in Küchenroll­e eingewicke­lte Kondome im Mülleimer in der Küche und in der Mülltonne, die auf Spuren untersucht wurden.

Zum Prozessauf­takt will sich der Angeklagte nicht äußern. Staatsanwa­lt Sbick erinnert daran, dass sich ein mögliches frühes Geständnis gerade bei Sexualstra­fverfahren erheblich auf das Strafmaß auswirken kann. Verteidige­r Carsten Löffler entgegnet, dass sich der Angeklagte nichts vorzuwerfe­n habe. Dieser vertrete den Standpunkt, er könne nicht gestehen, was er nicht gemacht habe.

Die Geschädigt­e und deren Mutter sagen unter Ausschluss der Öffentlich­keit aus. Dem Angeklagte­n droht im Fall einer Verurteilu­ng eine Mindestfre­iheitsstra­fe von zwei Jahren. Das Gericht hat noch einen weiteren Verhandlun­gstag für den Prozess angesetzt.

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FOTO: TINO ZIPPEL Der 37-Jährige mit seinen Verteidige­rn im Gerichtssa­al.

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