Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Wählen gehen – auch unter 18 Jahren
Eine lange Liste mit Parteien zum Ankreuzen, Kuli, Wahlurne – das klingt nach der Bundestagswahl am 26. September. Bei dieser Wahl entscheidet sich, wer in Deutschland die nächsten vier Jahre das Sagen hat. Das Problem ist: Mitmachen darf man bei dieser Wahl erst, wenn man erwachsen ist.
Aber drehen wir das Ganze doch mal um: Wie wär’s, wenn es eine Wahl nur für Kinder und Jugendliche gäbe? Das Gute: So eine Wahl gibt es schon. Sie heißt U18-wahl und findet immer neun Tage vor normalen Wahlen statt. In diesem Jahr fällt die U18-wahl auf den heutigen Freitag. Die Organisatoren rechnen mit bis zu 300.000 jungen Wählerinnen und Wählern.
Wählen darf jeder, der noch nicht 18 Jahre alt ist. Mehr als 2000 Wahllokale gibt es dafür in ganz Deutschland. Der Stimmzettel sieht fast genauso aus wie bei der normalen Bundestagswahl. Auch hier dürfen die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuze machen: eins für einzelne Politikerinnen und Politiker auf der linken Seite (Erststimme) und eins für eine Partei auf der rechten Seite (Zweitstimme). Am Freitagabend stehen die Ergebnisse fest.
Zwar haben sie keine direkten Auswirkungen auf Politikerinnen und Politiker. Für Kinder und Jugendliche ist es aber trotzdem eine gute Übung. „Wir glauben, dass jeder Mensch in Deutschland Themen hat, die wichtig sind. Egal, wie jung oder alt man ist“, schreiben die Organisatoren. Sie finden: Deshalb sollte man auch mitreden dürfen.
Wahllokale gibt es bei der U18wahl auch. Zum Beispiel in Jugendclubs oder Sportvereinen. In Thüringen sind es um die 50 Stück in vielen Städten, zum Beispiel in Erfurt, Weimar, Gera oder Apolda. Eine Karte mit allen Wahllokalen findest du im Internet.