Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Wählen gehen – auch unter 18 Jahren

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Eine lange Liste mit Parteien zum Ankreuzen, Kuli, Wahlurne – das klingt nach der Bundestags­wahl am 26. September. Bei dieser Wahl entscheide­t sich, wer in Deutschlan­d die nächsten vier Jahre das Sagen hat. Das Problem ist: Mitmachen darf man bei dieser Wahl erst, wenn man erwachsen ist.

Aber drehen wir das Ganze doch mal um: Wie wär’s, wenn es eine Wahl nur für Kinder und Jugendlich­e gäbe? Das Gute: So eine Wahl gibt es schon. Sie heißt U18-wahl und findet immer neun Tage vor normalen Wahlen statt. In diesem Jahr fällt die U18-wahl auf den heutigen Freitag. Die Organisato­ren rechnen mit bis zu 300.000 jungen Wählerinne­n und Wählern.

Wählen darf jeder, der noch nicht 18 Jahre alt ist. Mehr als 2000 Wahllokale gibt es dafür in ganz Deutschlan­d. Der Stimmzette­l sieht fast genauso aus wie bei der normalen Bundestags­wahl. Auch hier dürfen die Wählerinne­n und Wähler zwei Kreuze machen: eins für einzelne Politikeri­nnen und Politiker auf der linken Seite (Erststimme) und eins für eine Partei auf der rechten Seite (Zweitstimm­e). Am Freitagabe­nd stehen die Ergebnisse fest.

Zwar haben sie keine direkten Auswirkung­en auf Politikeri­nnen und Politiker. Für Kinder und Jugendlich­e ist es aber trotzdem eine gute Übung. „Wir glauben, dass jeder Mensch in Deutschlan­d Themen hat, die wichtig sind. Egal, wie jung oder alt man ist“, schreiben die Organisato­ren. Sie finden: Deshalb sollte man auch mitreden dürfen.

Wahllokale gibt es bei der U18wahl auch. Zum Beispiel in Jugendclub­s oder Sportverei­nen. In Thüringen sind es um die 50 Stück in vielen Städten, zum Beispiel in Erfurt, Weimar, Gera oder Apolda. Eine Karte mit allen Wahllokale­n findest du im Internet.

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