Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Neue Verordnung zu Corona-regeln
2G statt 3G: Neue Corona-verordnung könnte schon bald wieder angepasst werden
Nach Diskussionen über die Einführung eines 2G-modells zum Beispiel für den Besuch von Clubs und Diskotheken ist in Thüringen eine neue Verordnung zunächst ohne derartige Regelungen verkündet worden. Sie soll an diesem Sonntag in Kraft treten, wie aus dem online veröffentlichten Verordnungstext vom Freitag hervorgeht. Gelten soll sie demnach bis Sonntag, 17. Oktober.
Die neue Corona-verordnung enthält zunächst keine Regelung zum viel diskutierten 2G-modell. Sie tritt am Sonntag in Kraft. Wir beantworten wichtige Fragen:
2G oder 3G – was gilt denn nun in Thüringen?
Bislang gilt in Thüringen, dass geimpfte, genesene oder negativ auf das Coronavirus getestete Menschen zum Beispiel Clubs, Gaststätten und Museen besuchen dürfen.
Dann bleibt alles beim Alten?
Zumindest zunächst. Es wird jedoch erwartet, dass bereits bei der kommenden Kabinettssitzung am Dienstag erneut über die Einführung einer 2G-regelung gesprochen und die Verordnung angepasst wird. Wird diese Regelung eingeführt, würden nur noch entweder vollständig geimpfte oder von einer Covid-19-erkrankung genesene Menschen Zugang zu bestimmten Bereichen erhalten. Für Kinder soll es aber definitiv Ausnahmen geben, damit sie nicht vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden, betont Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke).
Ändert sich etwas bei Präsenzveranstaltungen für Studenten?
Nur marginal. Das 3G-modell bleibt auch für die Thüringer Hochschulen bestehen. Neu ist die Festlegung, dass ein Test nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf.
Was müssen Menschen beachten, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten?
Diesbezüglich wurden die sogenannten Absonderungspflichten in der neuen Verordnung an den Thüringer Quarantäneerlass vom 10. September angepasst.
Das bedeutet konkret?
Die Quarantäne von nicht symptomatischen Kontaktpersonen einzelner Infektionsfälle wird von 14 auf 10 Tage verkürzt. Eine weitere Verkürzung kann frühestens ab dem fünften Tag mittels eines Pcr-tests oder ab dem siebten Tag mittels Antigen-schnelltest ermöglicht werden.
Warum ist diese Lockerung für viele so wichtig?
Sie soll an Schulen dafür sorgen, dass eine lange Quarantäne nicht zu Distanzunterricht durch die Hintertür führt.
Ändert sich für Kinder sonst noch etwas?
Ein bisschen. Kinder, die noch nicht eingeschult wurden, sind generell von der Testpflicht befreit. Zuvor galt dies nur für Kinder unter sechs Jahren.
Bleibt es beim Frühwarnsystem?
Ja. Bei steigenden Infektionszahlen werden neben der Sieben-tage-inzidenz auch die lokale Hospitalisierungszahl und die thüringenweite Auslastung der Intensivbetten als
Zusatzindikatoren berücksichtigt.
Wann gilt kein erhöhtes Infektionsgeschehen?
Bei einer Inzidenz unter 35. Dann müssen die allgemeinen Infektionsschutzregeln beachtet werden: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, Räume lüften. Hätte eine vorzeitige Anpassung der neuen Verordnung Auswirkungen auf die Gültigkeitsdauer?
Ja. Eigentlich würde die neue Verordnung von Sonntag bis 17. Oktober gelten. Wird vorher etwas geändert, gilt von diesem Zeitpunkt an erneut eine Spanne von 28 Tagen.