Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Neue Verordnung zu Corona-regeln

2G statt 3G: Neue Corona-verordnung könnte schon bald wieder angepasst werden

- Dpa

Nach Diskussion­en über die Einführung eines 2G-modells zum Beispiel für den Besuch von Clubs und Diskotheke­n ist in Thüringen eine neue Verordnung zunächst ohne derartige Regelungen verkündet worden. Sie soll an diesem Sonntag in Kraft treten, wie aus dem online veröffentl­ichten Verordnung­stext vom Freitag hervorgeht. Gelten soll sie demnach bis Sonntag, 17. Oktober.

Die neue Corona-verordnung enthält zunächst keine Regelung zum viel diskutiert­en 2G-modell. Sie tritt am Sonntag in Kraft. Wir beantworte­n wichtige Fragen:

2G oder 3G – was gilt denn nun in Thüringen?

Bislang gilt in Thüringen, dass geimpfte, genesene oder negativ auf das Coronaviru­s getestete Menschen zum Beispiel Clubs, Gaststätte­n und Museen besuchen dürfen.

Dann bleibt alles beim Alten?

Zumindest zunächst. Es wird jedoch erwartet, dass bereits bei der kommenden Kabinettss­itzung am Dienstag erneut über die Einführung einer 2G-regelung gesprochen und die Verordnung angepasst wird. Wird diese Regelung eingeführt, würden nur noch entweder vollständi­g geimpfte oder von einer Covid-19-erkrankung genesene Menschen Zugang zu bestimmten Bereichen erhalten. Für Kinder soll es aber definitiv Ausnahmen geben, damit sie nicht vom öffentlich­en Leben ausgeschlo­ssen werden, betont Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Linke).

Ändert sich etwas bei Präsenzver­anstaltung­en für Studenten?

Nur marginal. Das 3G-modell bleibt auch für die Thüringer Hochschule­n bestehen. Neu ist die Festlegung, dass ein Test nicht länger als 72 Stunden zurücklieg­en darf.

Was müssen Menschen beachten, die Kontakt zu einer infizierte­n Person hatten?

Diesbezügl­ich wurden die sogenannte­n Absonderun­gspflichte­n in der neuen Verordnung an den Thüringer Quarantäne­erlass vom 10. September angepasst.

Das bedeutet konkret?

Die Quarantäne von nicht symptomati­schen Kontaktper­sonen einzelner Infektions­fälle wird von 14 auf 10 Tage verkürzt. Eine weitere Verkürzung kann frühestens ab dem fünften Tag mittels eines Pcr-tests oder ab dem siebten Tag mittels Antigen-schnelltes­t ermöglicht werden.

Warum ist diese Lockerung für viele so wichtig?

Sie soll an Schulen dafür sorgen, dass eine lange Quarantäne nicht zu Distanzunt­erricht durch die Hintertür führt.

Ändert sich für Kinder sonst noch etwas?

Ein bisschen. Kinder, die noch nicht eingeschul­t wurden, sind generell von der Testpflich­t befreit. Zuvor galt dies nur für Kinder unter sechs Jahren.

Bleibt es beim Frühwarnsy­stem?

Ja. Bei steigenden Infektions­zahlen werden neben der Sieben-tage-inzidenz auch die lokale Hospitalis­ierungszah­l und die thüringenw­eite Auslastung der Intensivbe­tten als

Zusatzindi­katoren berücksich­tigt.

Wann gilt kein erhöhtes Infektions­geschehen?

Bei einer Inzidenz unter 35. Dann müssen die allgemeine­n Infektions­schutzrege­ln beachtet werden: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, Räume lüften. Hätte eine vorzeitige Anpassung der neuen Verordnung Auswirkung­en auf die Gültigkeit­sdauer?

Ja. Eigentlich würde die neue Verordnung von Sonntag bis 17. Oktober gelten. Wird vorher etwas geändert, gilt von diesem Zeitpunkt an erneut eine Spanne von 28 Tagen.

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FOTO: P. KNEFFEL / DPA Ab Sonntag gilt in Thüringen eine neue Corona-verordnung zunächst weiter mit dem 3G-model.

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