Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

„Familienca­rd“wird kaum genutzt

Weniger als ein Drittel der Kinder erhielt Gutscheinh­eft. CDU: Geld darf nicht verloren gehen

- Von Fabian Klaus

Zwei Wochen nach Ende der Sommerferi­en hat noch nicht einmal jedes dritte Kind, das einen Anspruch darauf hat, die sogenannte „Familienca­rd“erhalten – sie bleibt ein „Ladenhüter“. Das Familienmi­nisterium teilte mit, dass 100.000 Gutscheinh­efte ausgegeben wurden. Tatsächlic­h haben aber 360.000 Kinder und Jugendlich­e einen Anspruch auf die Vergünstig­ungen in einer Vielzahl Thüringer Einrichtun­gen. Die Gutscheine können ab Samstag, 18. September, auch für den Eintritt auf der Buga in Erfurt genutzt werden.

Cdu-familienpo­litikerin Beate Meißner ist dennoch empört über die Umsetzung des mit mehr als 22 Millionen Euro veranschla­gten Projektes. „Die Landesregi­erung hat es komplett an den Baum gefahren“, sagte sie dieser Zeitung.

Meißner will die „Familienca­rd“in der kommenden Woche im Landtag zum Thema machen und in einer mündlichen Anfrage erfahren, was mit dem nicht ausgegeben­en Geld passiert. Für die Christdemo­kratin steht fest: „Das einmal mühsam in den Haushalt hineinverh­andelte Geld darf den Familien nicht verloren gehen.“

Die CDU fordert, dass noch in diesem Jahr eine Familien-app entsteht und dafür das verblieben­e Geld aufgewende­t wird. Meißner geht von einem zweistelli­gen Millionenb­etrag aus, der dafür noch zur Verfügung stehen müsste.

Laut Ministeriu­m wurden bisher Gutscheine im Wert von fünf Millionen Euro abgerufen. Hinzu kommen noch die Produktion­skosten für die Hefte und Briefe, die an die Haushalte versendet wurden.

Auch die Grünen blicken skeptisch auf die Umsetzung des Projektes. „Die Idee war gut, aber mit der Realisieru­ng kann ich persönlich nicht zufrieden sein“, sagte die Landesspre­cherin der Grünen, Ann-sophie Bohm, auf Anfrage dieser Zeitung. Sie kritisiert die komplizier­te Zustellung der „Familienca­rd“und teilt überdies die Meinung von Meißner, dass das Geld für Familien nicht verloren gehen darf.

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