Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Das Versprechen
Die neuen 2G- und 3G-regeln sollen unabhängig vom Verlauf der Pandemie gelten
Nachdem Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) in der Staatskanzlei die neu geplanten Corona-regeln referiert hatte, tat der Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) nach der Kabinettsitzung am Dienstag etwas, was für einen Politiker immer ein Risiko ist: Er gab ein Versprechen.
Der entscheidende Satz lautete: „Die Landesregierung gibt das Versprechen, dass unabhängig von Ampel, Inzidenz und Hospitalisierung diese Regeln gelten werden.“Spätere Corona-verordnungen, die laut Infektionsgesetz im Monatsrhythmus an die Pandemielage angepasst werden müssen, würden an dieser Stelle nicht geändert.
Die Regeln, die also den gesamten Winter gelten sollen, heißen 2G und 3Gplus, wobei 2G dafür steht, dass nur noch Genesene und Geimpfte Zugang zu Veranstaltungen gewährt wird. Bei 3G kommen noch die Getesteten hinzu.
Wie diese Zeitung bereits berichtete, sollen die zwei Optionen vorerst nur für Messen, Ausstellungen, Konzerte oder, wie es im Beamtensprech heißt, „Tanzlustbarkeiten“gelten. Die Veranstalter können sich dabei für 2G oder 3Gplus entscheiden. Im Gegenzug fallen Abstandsgebot, Maskenpflicht und ein Großteil der Anmeldepflichten beim Gesundheitsamt weg.
Die Regierung, sagte Tiefensee, favorisiere „eindeutig 3Gplus“. Der Unterschied zum herkömmlichen 3G soll sein, dass zumeist nicht mehr die bislang üblichen Schnelltests und Antigentest akzeptiert werden. Stattdessen sind neben Pcr-labortests (höchsten 48 Stunden alt) höchstens 24 Stunden alte Tests vorgeschrieben, die auf „einem alternativen Nukleinsäureamplifikationsverfahren“basieren.
Für diese Pcr-ähnlichen Tests sind allerdings spezielle Geräte nötig, die bisher nur einige Praxen und Kliniken haben. Doch wie sollen dann die Testangebote überall stattfinden? Auf diese Frage dieser Zeitung antwortete Werner nur allgemein. „Wir müssen sehen, wie sich das entwickelt“, sagte sie. „Ich kann mir vorstellen, dass der eine oder andere Veranstalter die Testung selbst anbietet.“
Doch es sind Ausnahmen geplant. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 7 und 17 Jahren wird bei 3Gplus auch ein negativer Schnelltest akzeptiert oder ein Nachweis der Schule, dass man dort an regelmäßigen Testungen teilgenommen habe. Dasselbe gilt für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Hier allerdings scheint noch nicht abschließend geklärt zu sein, wie die entsprechenden Atteste aussehen sollen.
Doch warum gilt die Regelung erst einmal nur für Veranstaltungen und nicht für die Gastronomie, wie etwa im Nachbarland Sachsen-anhalt? Schließlich fordert dies auch der Beirat der Landesregierung, wobei die Wissenschaftler zusätzlich ausdrücklich 2G präferieren.
„Wir starten mit der Veranstaltungsbranche“, antwortete Tiefensee. Die Gastronomie habe vorerst signalisiert, dass sie mit der bisherigen 3G-regel „wohl oder übel“zurechtkomme. Überraschend ist dies nicht: Schließlich gilt dort die Maskenpflicht sowieso nicht beim Essen
am Tisch, der Vorteil zu 3Gplus wirkt daher minimal.
Die neuen Regeln sollen am 1. Oktober verkündet werden und ab dem 4. Oktober gelten. Vorher wird aber noch der Landtag eingebunden – wo bereits die Kritik der Opposition zu vernehmen ist.
Auf die Frage, warum das Land angesichts der inzwischen auch in Thüringen sinkenden Infektionszahlen nicht die Entwicklung abwarte, gab sich Gesundheitsministerin Werner ungerührt. Sie nehme, sagte sie, ja durchaus zur Kenntnis, dass die Pandemiewelle gerade abflache. Aber: „Jetzt erst beginnt die Zeit, dass sich die Menschen vor allem in geschlossenen Räumen bewegen. Deshalb kann man nicht davon ausgehen, dass das so bleibt.“