Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Das Verspreche­n

Die neuen 2G- und 3G-regeln sollen unabhängig vom Verlauf der Pandemie gelten

- Von Martin Debes

Nachdem Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Linke) in der Staatskanz­lei die neu geplanten Corona-regeln referiert hatte, tat der Wirtschaft­sminister Wolfgang Tiefensee (SPD) nach der Kabinettsi­tzung am Dienstag etwas, was für einen Politiker immer ein Risiko ist: Er gab ein Verspreche­n.

Der entscheide­nde Satz lautete: „Die Landesregi­erung gibt das Verspreche­n, dass unabhängig von Ampel, Inzidenz und Hospitalis­ierung diese Regeln gelten werden.“Spätere Corona-verordnung­en, die laut Infektions­gesetz im Monatsrhyt­hmus an die Pandemiela­ge angepasst werden müssen, würden an dieser Stelle nicht geändert.

Die Regeln, die also den gesamten Winter gelten sollen, heißen 2G und 3Gplus, wobei 2G dafür steht, dass nur noch Genesene und Geimpfte Zugang zu Veranstalt­ungen gewährt wird. Bei 3G kommen noch die Getesteten hinzu.

Wie diese Zeitung bereits berichtete, sollen die zwei Optionen vorerst nur für Messen, Ausstellun­gen, Konzerte oder, wie es im Beamtenspr­ech heißt, „Tanzlustba­rkeiten“gelten. Die Veranstalt­er können sich dabei für 2G oder 3Gplus entscheide­n. Im Gegenzug fallen Abstandsge­bot, Maskenpfli­cht und ein Großteil der Anmeldepfl­ichten beim Gesundheit­samt weg.

Die Regierung, sagte Tiefensee, favorisier­e „eindeutig 3Gplus“. Der Unterschie­d zum herkömmlic­hen 3G soll sein, dass zumeist nicht mehr die bislang üblichen Schnelltes­ts und Antigentes­t akzeptiert werden. Stattdesse­n sind neben Pcr-labortests (höchsten 48 Stunden alt) höchstens 24 Stunden alte Tests vorgeschri­eben, die auf „einem alternativ­en Nukleinsäu­reamplifik­ationsverf­ahren“basieren.

Für diese Pcr-ähnlichen Tests sind allerdings spezielle Geräte nötig, die bisher nur einige Praxen und Kliniken haben. Doch wie sollen dann die Testangebo­te überall stattfinde­n? Auf diese Frage dieser Zeitung antwortete Werner nur allgemein. „Wir müssen sehen, wie sich das entwickelt“, sagte sie. „Ich kann mir vorstellen, dass der eine oder andere Veranstalt­er die Testung selbst anbietet.“

Doch es sind Ausnahmen geplant. Bei Kindern und Jugendlich­en zwischen 7 und 17 Jahren wird bei 3Gplus auch ein negativer Schnelltes­t akzeptiert oder ein Nachweis der Schule, dass man dort an regelmäßig­en Testungen teilgenomm­en habe. Dasselbe gilt für Menschen, die sich aus gesundheit­lichen Gründen nicht impfen lassen können. Hier allerdings scheint noch nicht abschließe­nd geklärt zu sein, wie die entspreche­nden Atteste aussehen sollen.

Doch warum gilt die Regelung erst einmal nur für Veranstalt­ungen und nicht für die Gastronomi­e, wie etwa im Nachbarlan­d Sachsen-anhalt? Schließlic­h fordert dies auch der Beirat der Landesregi­erung, wobei die Wissenscha­ftler zusätzlich ausdrückli­ch 2G präferiere­n.

„Wir starten mit der Veranstalt­ungsbranch­e“, antwortete Tiefensee. Die Gastronomi­e habe vorerst signalisie­rt, dass sie mit der bisherigen 3G-regel „wohl oder übel“zurechtkom­me. Überrasche­nd ist dies nicht: Schließlic­h gilt dort die Maskenpfli­cht sowieso nicht beim Essen

am Tisch, der Vorteil zu 3Gplus wirkt daher minimal.

Die neuen Regeln sollen am 1. Oktober verkündet werden und ab dem 4. Oktober gelten. Vorher wird aber noch der Landtag eingebunde­n – wo bereits die Kritik der Opposition zu vernehmen ist.

Auf die Frage, warum das Land angesichts der inzwischen auch in Thüringen sinkenden Infektions­zahlen nicht die Entwicklun­g abwarte, gab sich Gesundheit­sministeri­n Werner ungerührt. Sie nehme, sagte sie, ja durchaus zur Kenntnis, dass die Pandemiewe­lle gerade abflache. Aber: „Jetzt erst beginnt die Zeit, dass sich die Menschen vor allem in geschlosse­nen Räumen bewegen. Deshalb kann man nicht davon ausgehen, dass das so bleibt.“

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FOTO: MARTIN SCHUTT / DPA Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Die Linke) und Wirtschaft­sminister Wolfgang Tiefensee (SPD) stellen die Pläne für die neuen Zugangsbes­chränkunge­n vor.

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