Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Erfurt will keine Jugendstat­ion

Modell läuft in Gera und Jena erfolgreic­h

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Auch ein Jahrzehnt nach der letzten Eröffnung einer Jugendstat­ion in Thüringen ist die Stadt Erfurt nicht an einem weiteren Haus in der Landeshaup­tstadt interessie­rt. „Dahingehen­de Bemühungen der Landesregi­erung gegenüber der Stadt Erfurt waren bislang nicht erfolgreic­h“, so ein Sprecher des Justizmini­steriums. Dabei sei die Stadt für die Einrichtun­g einer Jugendstat­ion durchaus geeignet.

In einer Jugendstat­ion arbeiten Jugendstaa­tsanwälte unter einem Dach mit Polizei und Jugendgeri­chtshilfe, um schneller und gezielter auf Verfehlung­en von Kindern, Jugendlich­en und jungen Erwachsene­n reagieren zu können. So soll verhindert werden, dass Mehrfachtä­ter in die Dauerkrimi­nalität abgleiten. Regelmäßig­e Konferenze­n und Absprachen sollen die Zusammenar­beit optimieren.

„Häuser der Jugendhilf­e sind grundsätzl­ich zu begrüßen“, sagte der Vorsitzend­e der Thüringer Landesgrup­pe der Deutschen Vereinigun­g für Jugendgeri­chte und Jugendgeri­chtshilfen (DVJJ), Florian Knauer. „Die Vernetzung der einzelnen Akteure vor allem aus der Polizei und der Jugendgeri­chtshilfe ist für die Jugendlich­en hilfreich und funktionie­rt gut.“Die räumliche Nähe der Beteiligte­n sorge für eine bessere Kommunikat­ion untereinan­der und damit für einen besseren Informatio­nsfluss. „In größeren Städten wie etwa Erfurt ist es sicher auch sinnvoll, über eine solche Einrichtun­g nachzudenk­en.“

Thüringen hat bisher zwei Jugendstat­ionen. 2000 wurde die erste in Gera eröffnet, im Jahr 2011 kam eine weitere in Jena für die Stadt und den Saale-holzlandkr­eis hinzu. In beiden Jugendstat­ionen werden jeweils zwei Staatsanwä­lte von Mitarbeite­rn der Jugendgeri­chtshilfe und der Polizei verstärkt. Im Schnitt wurden dort in den Jahren 2014 bis 2018 rund 2900 Verfahren bearbeitet.

Die Jugendstat­ion Gera wurde im Jahr 2000 als Pilotproje­kt gestartet und kann laut Ministeriu­m auf „eine beispielha­fte Erfolgsges­chichte“zurückblic­ken. Seitdem sei die Zahl junger Tatverdäch­tiger zurückgega­ngen. „Das hat sich auf alle Fälle gelohnt“, sagte ein Sprecher der Geraer Staatsanwa­ltschaft.

Für Suhl und Weimar gilt das Betreiben von Jugendstat­ionen als nicht zweckmäßig. Der Betrieb sei unter anderem von der Kriminalit­ätsbelastu­ng abhängig.

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