Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Erfurt will keine Jugendstation
Modell läuft in Gera und Jena erfolgreich
Auch ein Jahrzehnt nach der letzten Eröffnung einer Jugendstation in Thüringen ist die Stadt Erfurt nicht an einem weiteren Haus in der Landeshauptstadt interessiert. „Dahingehende Bemühungen der Landesregierung gegenüber der Stadt Erfurt waren bislang nicht erfolgreich“, so ein Sprecher des Justizministeriums. Dabei sei die Stadt für die Einrichtung einer Jugendstation durchaus geeignet.
In einer Jugendstation arbeiten Jugendstaatsanwälte unter einem Dach mit Polizei und Jugendgerichtshilfe, um schneller und gezielter auf Verfehlungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen reagieren zu können. So soll verhindert werden, dass Mehrfachtäter in die Dauerkriminalität abgleiten. Regelmäßige Konferenzen und Absprachen sollen die Zusammenarbeit optimieren.
„Häuser der Jugendhilfe sind grundsätzlich zu begrüßen“, sagte der Vorsitzende der Thüringer Landesgruppe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ), Florian Knauer. „Die Vernetzung der einzelnen Akteure vor allem aus der Polizei und der Jugendgerichtshilfe ist für die Jugendlichen hilfreich und funktioniert gut.“Die räumliche Nähe der Beteiligten sorge für eine bessere Kommunikation untereinander und damit für einen besseren Informationsfluss. „In größeren Städten wie etwa Erfurt ist es sicher auch sinnvoll, über eine solche Einrichtung nachzudenken.“
Thüringen hat bisher zwei Jugendstationen. 2000 wurde die erste in Gera eröffnet, im Jahr 2011 kam eine weitere in Jena für die Stadt und den Saale-holzlandkreis hinzu. In beiden Jugendstationen werden jeweils zwei Staatsanwälte von Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe und der Polizei verstärkt. Im Schnitt wurden dort in den Jahren 2014 bis 2018 rund 2900 Verfahren bearbeitet.
Die Jugendstation Gera wurde im Jahr 2000 als Pilotprojekt gestartet und kann laut Ministerium auf „eine beispielhafte Erfolgsgeschichte“zurückblicken. Seitdem sei die Zahl junger Tatverdächtiger zurückgegangen. „Das hat sich auf alle Fälle gelohnt“, sagte ein Sprecher der Geraer Staatsanwaltschaft.
Für Suhl und Weimar gilt das Betreiben von Jugendstationen als nicht zweckmäßig. Der Betrieb sei unter anderem von der Kriminalitätsbelastung abhängig.