Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
E-bike ist meist Pedelec
■ Wer E-bike sagt, meint eigentlich Pedelec. Die Abkürzung steht für Pedal Electric Cycle. Als Radfahrer muss man demnach in die Pedale treten, damit der Motor unterstützt. Der Pedelec-antrieb gibt den zusätzlichen Schub bis maximal 25 Kilometer pro Stunde. Rechtlich wird das Rad deshalb als Fahrrad eingestuft.
■ Ein E-bike ist hingegen ein elektrisch unterstütztes Zweirad, bei dem der Antrieb über einen Gasgriff zugeschaltet und gesteuert wird. Es gilt deshalb als Kleinkraftrad und braucht ein Kennzeichen.