Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

E-bike ist meist Pedelec

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■ Wer E-bike sagt, meint eigentlich Pedelec. Die Abkürzung steht für Pedal Electric Cycle. Als Radfahrer muss man demnach in die Pedale treten, damit der Motor unterstütz­t. Der Pedelec-antrieb gibt den zusätzlich­en Schub bis maximal 25 Kilometer pro Stunde. Rechtlich wird das Rad deshalb als Fahrrad eingestuft.

■ Ein E-bike ist hingegen ein elektrisch unterstütz­tes Zweirad, bei dem der Antrieb über einen Gasgriff zugeschalt­et und gesteuert wird. Es gilt deshalb als Kleinkraft­rad und braucht ein Kennzeiche­n.

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