Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Lockdown droht indirekt

- Fabian Klaus über die Entscheidu­ng zu 2G im Einzelhand­el

Zwei Juristen, drei Meinungen – der landläufig­e Spruch könnte Anwendung finden, hält man sich die unterschie­dlichen Bewertunge­n der „2G“-regel im Einzelhand­el vor Augen. Während das Oberverwal­tungsgeric­ht Niedersach­sen die Regelung vor Weihnachte­n gekippt hat, bestätigte das Thüringer OVG nun, dass sie hierzuland­e rechtens ist.

Was soll man noch glauben? Alles hat verschiede­ne Seiten, muss differenzi­ert betrachtet werden. Weil in Thüringen das Infektions­geschehen dynamische­r ist, als in Niedersach­sen, entschied das OVG, dass es richtig ist, nur Geimpften und von Corona Genesenen Zutritt zum Einzelhand­el zu geben. Für die Thüringer Landesregi­erung ist das eine Bestätigun­g ihrer Linie – oder anders: Es ist mal keine Niederlage.

Für die Einzelhänd­ler macht das die Situation nicht besser. Große Ketten, die auf einer üppigen Verkaufsfl­äche trotz Begrenzung weiter ausreichen­d Kunden begrüßen dürfen, kommen noch halbwegs zurecht. Für die kleinen Händler gilt das nicht. Die tragen nicht nur die Last von immer mehr bürokratis­chem Aufwand. Sie müssen kalkuliere­n, ob der noch im Verhältnis zu den Einnahmen steht. 2G birgt dann eben die Gefahr des indirekten Lockdowns. Dabei ist die Rolle des Einzelhänd­lers als Treiber in der Pandemie weiter nicht belegt.

Immer mehr Ausnahmen sorgen in anderen Bundesländ­ern dafür, dass das Verständni­s für die Maßnahmen zurückgeht. Das gefährdet den innerstädt­ischen Einzelhand­el im Bestand – und es bedroht Existenzen von Menschen, von denen manche mittlerwei­le mehr Angst um ihr wirtschaft­liches Überleben als vor dem Coronaviru­s haben. Auch das gehört zu einer differenzi­erten Betrachtun­g dazu. Stattdesse­n wird wieder nur auf Inzidenzen geschaut, um die nächste Maßnahme zu begründen.

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