Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
2G im Einzelhandel ist rechtens
Thüringer Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Anders als das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht einen Eilantrag, der sich gegen die sogenannte 2G-zutrittsbeschränkung im Einzelhandel richtet, abgelehnt. Das teilte eine Sprecherin des in Weimar ansässigen Gerichts mit.
„Maßgeblich dafür ist ein erheblich abweichendes Infektionsgeschehen in Thüringen sowie der plausible Ansatz des Thüringer Verordnungsgebers, in dieser dramatischen Situation infektionsübertragende Kontakte insbesondere stärker gefährdeter Personengruppen grundsätzlich zu unterbinden“, heißt es in einer Mitteilung. Damit bestätigt der Senat die Linie der Thüringer Landesregierung. Eine Sprecherin von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil in Niedersachsen erklärt, dass 2G in Thüringen Bestand haben werde – und das ebenfalls mit dem unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Ländern begründet.
In Thüringen hatte ein bundesweit agierendes Einzelhandelsunternehmen geklagt.
Durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wurde am 22. Dezember 2021 die Zugangsbeschränkung für den Einzelhandel gekippt. Zu diesem Zeitpunkt durften nur von Corona genesene und gegen das Virus geimpfte Personen Geschäfte des Einzelhandels betreten.
Neben dem unterschiedlichen Infektionsgeschehen in den einzelnen Bundesländern – Thüringen war wochenlang das vom Coronavirus am stärksten betroffene Bundesland – stellt der Senat auch auf die Unsicherheiten „im Hinblick auf die wesentlich erhöhte Übertragbarkeit“der sich ausbreitenden Omikron-variante ab. Das wird als weiterer Punkt gesehen, der die Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel rechtfertige.
Die vom Antragsteller aufgeworfene Frage der „gleichheitswidrigen Behandlung“könne nicht im Eilverfahren beantwortet werden und bliebe, heißt es, einem Hauptsacheverfahren vorbehalten.