Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Apotheker soll sich an Neunjähriger vergangen haben
Staatsanwaltschaft wirft dem Mann 70 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs in Jena vor
Vor der neunten Strafkammer des Landgerichtes Gera hat ein Prozess gegen einen 41-Jährigen begonnen, der angab, Apotheker zu sein. Er steht im Verdacht, in Jena die Tochter seiner Lebensgefährtin in 70 Fällen schwer sexuell missbraucht zu haben.
Die Taten sollen sich laut Anklagesatz von Oktober 2019 bis Mai 2021 zugetragen haben. In jener Zeit wohnte der in einer Gemeinschaftsunterkunft in Rudolstadt gemeldete Mann bei seiner Freundin in Jena-lobeda. Deren Tochter war nach dem Einzug des Mannes gerade neun Jahre alt. Die Attacken auf das Kind sollen den Angaben zufolge beim Zubettbringen begonnen haben, sich später aber auch zugetragen haben, als die Mutter außer Haus war oder sich auf dem Balkon zum Rauchen befand. Das Kind habe aus Angst vor dem Angeklagten und weil ihr die Mutter nicht glaubte den Missbrauch zugelassen.
Das Mädchen vertraute sich zwei Freundinnen an. Eine von ihnen berichtete ihrer Mutter davon, die schließlich Anzeige erstattete.
Der Vorsitzende Richter Harald Tscherner sagte dem Angeklagten, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken kann, weil es ein Zeichen von Einsicht und Reue sei und dem Kind die Aussage erspart werden könne. Ein Abschlag von 30 Prozent bei der zu verhängenden Freiheitsstrafe sei dann möglich: „Sie sollen aber nichts gestehen, was sie nicht gemacht haben.“
Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Tino Gunkel entschied sich der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, fürs Schweigen. Er hat zwei eigene Kinder im Alter von vier und fünf Jahren, die im Irak leben. Vor seiner Inhaftierung hatte er in einer Gaststätte gearbeitet.
Das Mädchen wird am 27. Januar vor Gericht als Zeugin vernommen. Ihre Freundinnen haben bereits im Prozess bestätigt, dass sie von Vorfällen mit dem Angeklagten erfahren hatten. Die Mutter hingegen will vom sexuellen Missbrauch nichts mitbekommen haben und stellt die Tatvorwürfe in Abrede.
Der Vorsitzende Richter Harald Tscherner zieht in Erwägung, die in den Niederlanden lebende Mutter der Freundin per Videokonferenz zu vernehmen.
Auf einen Fall des schweren sexuellen Missbrauchs steht eine Mindeststrafe von zwei Jahren.