Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Masern-impfpflicht gilt ab August
Bei Weigerung drohen Buß- und Zwangsgeld. Zwölf Erkrankungen in Thüringen seit 2017
Nach der Corona-impfpflicht kommt die Masern-impfpflicht: Bis zum 31. Juli 2022 müssen alle nach 1970 geborenen Lehrer und Erzieher, Mitarbeiter in Asylbewerber-unterkünften, Arztpraxen und Krankenhäusern sowie Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten eine Masern-schutzimpfung oder eine Masern-immunität nachweisen. Können sie das nicht, müssen die Einrichtungsleiter diese Personen ab dem 1. August den zuständigen Gesundheitsämtern melden.
Das Gesetz, das die Masern-impfpflicht regelt, trat zwar bereits am 1. März 2020 in Kraft. Um der pandemiebedingten Situation Rechnung zu tragen, war jedoch die Frist zur Nachweispflicht mehrfach verlängert worden – zuletzt bis zum
31. Juli. Seit März 2020 durften allerdings nur noch Kinder in die Tagesbetreuung aufgenommen werden, wenn ihre Eltern für sie den Nachweis vorlegen konnten. Gleiches galt für Beschäftigte, die seither eine Tätigkeit in einer solchen Einrichtung aufgenommen haben. Eine Ausnahme bestand für Schulen: Hier ging die Schulpflicht vor.
Können Kinder und Jugendlichen, die bereits davor zur Schule gingen, sowie alle schon vor dem 1.März 2020 in den betreffenden Einrichtungen tätigen Mitarbeiter den Nachweis nicht erbringen, kann das Gesundheitsamt die Betroffenen beziehungsweise ihre Eltern zu einem Beratungsgespräch einladen und zur Vervollständigung des Impfschutzes auffordern. Führt auch das nicht zum Ziel, „kann die Behörde ein Bußgeld bis zu einer Höhe von maximal 2500 Euro verhängen“, erklärt eine Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums. Eine wiederholte Verhängung der Geldbuße komme in Frage, wenn eine bestands- und rechtskräftige Entscheidung vorliege oder ein neu gefasster Unterlassungsentschluss anzunehmen sei. Zusätzlich oder auch alternativ dazu könne auch ein Zwangsgeld in Betracht kommen. „Man kann sich also nicht durch ein einmal entrichtetes Bußgeld von der Nachweispflicht ,freikaufen‘“, sagt die Sprecherin. Darüber hinaus könne die Behörde Tätigkeits- oder Betretungsverbote anordnen – außer für Schüler.
In Thüringen wurden seit dem Jahr 2017 zwölf Masern-fälle registriert: 2017 sechs, im Jahr darauf einer und 2019 fünf. Erkrankt waren sechs Kinder im Alter bis neun Jahren, zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren sowie vier Erwachsene zwischen 20 und 39 Jahren. Mit Ausnahme einer Frau, die 1978 eine Masernimpfung erhalten hatte, waren alle Patienten ungeimpft. Im Dezember 2021 waren in Thüringen 86,5 Prozent der Kinder im Alter von 15 Monaten einmal geimpft, bei den Kindern im Alter von 24 Monaten waren es bereits 93,5 Prozent. 73,6 Prozent hatten die zweite Impfung erhalten. Bei den Kindern im Alter von vier bis sieben Jahren lag der Anteil bei 97 und 92,7 Prozent.