Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Täglich 20.000 Anrufe zu Grundsteuer
1,5 Millionen neue Steuererklärungen fällig
Wegen der Grundsteuerreform herrscht in Thüringen reger Nachfragebedarf an der dafür eingerichteten Hotline des Finanzministeriums. Aktuell gingen dort täglich teils mehr als 20 000 Anrufe von Immobilienbesitzern mit Fragen zur Grundsteuererklärung ein, so das Finanzministerium. Die Erklärung unter anderem zu Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert müssen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer bis Ende Oktober abgeben. In Thüringen mit rund zwei Millionen Einwohnern werden 1,5 Millionen Erklärungen erwartet. Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Hilfesuchende beklagen, dass die Ministeriumshotline oft nicht erreichbar sei. An der Hotline würden alle verfügbaren personellen Kapazitäten eingesetzt, sagte ein Ministeriumssprecher. Er riet, wegen allgemeiner Hinweise zur Erklärung auch das Grundsteuer-portal des Freistaats zu nutzen.
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe über die Steuerplattform „Elster“bereitet nach Beobachtungen des Vereins Haus und Grund vor allem älteren, im Umgang mit Computer und Internet nicht oder wenig geübten Menschen Probleme. „Für ältere Menschen ist das eine Zumutung“, sagte der Landesvorsitzende des Verbands, Sven Rühr. Ihnen sei teilweise auch unbekannt, wie sie an alte Baupläne herankommen oder die geforderten Bodenrichtwerte in Erfahrung bringen sollten. Der Verband mit landesweit 3500 Mitgliedern berät diese derzeit in Informationsveranstaltungen vor Ort.
Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Erklärung in Papierform möglich. In Thüringen liegt der Anteil der bislang eingegangenen Anträge auf Abgabe in Papierform laut ringer Finanzministerium im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Grundeigentümer können sich bei der Erklärung von Steuerberatern helfen lassen. Davon machen sie nach Beobachtung der Thüringer Steuerberaterkammer auch Gebrauch. „Wer ohnehin steuerlich vertreten wird, überlässt das seinem Steuerberater“, sagte Kammergeschäftsführer Thomas Schneider. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nach geltender Rechtslage hingegen dabei nicht helfen.
Mehr Informationen unter: .otz.de/ grundsteuer