Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Täglich 20.000 Anrufe zu Grundsteue­r

1,5 Millionen neue Steuererkl­ärungen fällig

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Wegen der Grundsteue­rreform herrscht in Thüringen reger Nachfrageb­edarf an der dafür eingericht­eten Hotline des Finanzmini­steriums. Aktuell gingen dort täglich teils mehr als 20 000 Anrufe von Immobilien­besitzern mit Fragen zur Grundsteue­rerklärung ein, so das Finanzmini­sterium. Die Erklärung unter anderem zu Baujahr, Wohnfläche und Bodenricht­wert müssen Haus-, Wohnungs- und Grundstück­sbesitzer bis Ende Oktober abgeben. In Thüringen mit rund zwei Millionen Einwohnern werden 1,5 Millionen Erklärunge­n erwartet. Die neue Grundsteue­r ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.

Hilfesuche­nde beklagen, dass die Ministeriu­mshotline oft nicht erreichbar sei. An der Hotline würden alle verfügbare­n personelle­n Kapazitäte­n eingesetzt, sagte ein Ministeriu­mssprecher. Er riet, wegen allgemeine­r Hinweise zur Erklärung auch das Grundsteue­r-portal des Freistaats zu nutzen.

Die Pflicht zur elektronis­chen Abgabe über die Steuerplat­tform „Elster“bereitet nach Beobachtun­gen des Vereins Haus und Grund vor allem älteren, im Umgang mit Computer und Internet nicht oder wenig geübten Menschen Probleme. „Für ältere Menschen ist das eine Zumutung“, sagte der Landesvors­itzende des Verbands, Sven Rühr. Ihnen sei teilweise auch unbekannt, wie sie an alte Baupläne herankomme­n oder die geforderte­n Bodenricht­werte in Erfahrung bringen sollten. Der Verband mit landesweit 3500 Mitglieder­n berät diese derzeit in Informatio­nsveransta­ltungen vor Ort.

Nur in besonderen Ausnahmefä­llen ist eine Erklärung in Papierform möglich. In Thüringen liegt der Anteil der bislang eingegange­nen Anträge auf Abgabe in Papierform laut ringer Finanzmini­sterium im niedrigen einstellig­en Prozentber­eich.

Grundeigen­tümer können sich bei der Erklärung von Steuerbera­tern helfen lassen. Davon machen sie nach Beobachtun­g der Thüringer Steuerbera­terkammer auch Gebrauch. „Wer ohnehin steuerlich vertreten wird, überlässt das seinem Steuerbera­ter“, sagte Kammergesc­häftsführe­r Thomas Schneider. Lohnsteuer­hilfeverei­ne dürfen nach geltender Rechtslage hingegen dabei nicht helfen.

Mehr Informatio­nen unter: .otz.de/ grundsteue­r

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