Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Einstieg in die Berufswelt der Pflege

Ob ambulant oder stationär, ob für Kinder oder Senioren: Es mangelt an Arbeitskrä­ften. Nicht nur ein Weg führt in die sinnstifte­nde Branche

- Sabine Meuter

Berlin. Die Personalno­t in der Pflege ist in Deutschlan­d teils riesig – und sie könnte sich in den nächsten Jahren weiter verschärfe­n. Doch welche Wege führen in den Beruf?

Hilfskräft­e im Pflegebere­ich

Hilfskräft­e helfen Pflegebedü­rftigen beim Aufstehen, begleiten sie zur Toilette und helfen auf Stationen im Krankenhau­s bei der Essensvert­eilung. Zudem räumen sie in Patientenz­immern auf - und assistiere­n Pflegefach­personal beispielsw­eise beim Besorgen von Wäsche. Hilfskräft­e arbeiten in Krankenhäu­sern sowie in Pflege- und Altenheime­n,

aber auch bei ambulanten Pflegedien­sten. Die formalen Voraussetz­ungen für eine Tätigkeit als Hilfskraft sind vergleichs­weise niedrig. „Ein Hauptschul­abschluss ist nicht erforderli­ch, aber sicherlich hilfreich“, sagt Prof. Christel Bienstein vom Deutschen Berufsverb­and für Pflegeberu­fe. „Die meisten Arbeitgebe­r erwarten aber zumindest den Besuch eines Lehrgangs“, erklärt Anke Jürgensen vom Bundesinst­itut für Berufsbild­ung (BIBB) in Bonn.

Qualifizie­rte Pflegeassi­stenten

Sie gibt es neben Hilfskräft­en. Tätig sind sie in Krankenhäu­sern und Heimen oder bei ambulanten

Diensten. „Als Pflegehelf­er beziehungs­weise Pflegeassi­stent ist qualifizie­rt, wer eine ein- bis zweijährig­e Ausbildung nach Landesrech­t absolviert hat“, erklärt Anke Jürgensen. Qualifizie­rte Pflegehilf­skräfte unterstütz­en beispielsw­eise bei der

Körperpfle­ge, helfen beim Anziehen von Stützstrüm­pfen oder begleiten im Krankenhau­s Patienten beispielsw­eise zum Röntgen. Im Prinzip unterschei­de sich das Aufgabenge­biet nicht groß von dem einfacher Hilfskräft­e, so Bienstein.

Der Unterschie­d: Die qualifizie­rten Pflegehilf­skräfte verfügen über mehr pflegerisc­hes Wissen – und sie haben eine in der Pflege anerkannte Berufsausb­ildung. Das kann sich auch aufs Gehalt auswirken.

Ausbildung zu Pflegefach­personen

Die klassische Ausbildung zur Pflegefach­person dauert drei Jahre. Voraussetz­ung ist eine zehnjährig­e Schulausbi­ldung. Seit 2020 gehören die früher getrennten Ausbildung­en in der Kranken-, Kinderkran­kenund Altenpfleg­e der Vergangenh­eit an. Alle Azubis im Pflegebere­ich absolviere­n die ersten zwei Jahre der generalist­ischen Ausbildung gemeinsam.

Im dritten Ausbildung­sjahr haben Azubis dann die Wahl: Entweder setzen sie die generalist­ische Ausbildung fort und erlangen die Berufsbeze­ichnung „Pflegefach­mann“oder „Pflegefach­frau“. Oder sie legen ihren Schwerpunk­t auf die Pflege von älteren Menschen oder die Versorgung von Kindern - in solchen Fällen erwerben sie einen Abschluss als „Altenpfleg­erin“bzw. „Altenpfleg­er“oder „Gesundheit­sund Kinderkran­kenpfleger­innen“. Pflegefach­personen haben vielseitig­e Aufgaben. Sie betreuen Patienten in stationäre­n oder ambulanten Versorgung­sbereichen pflegefach­lich eigenständ­ig, ihnen zur Seite stehen dabei häufig Hilfskräft­e.

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ISTOCKPHOT­O In der Altenpfleg­e gibt es derzeit viele freie Stellen. Die Arbeitsbed­ingungen gelten als hart.

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