Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Mehr Landärzte per Quote
Thüringen will Medizinstudenten bevorzugen, die später in Mangelregionen arbeiten
Thüringen will eine sogenannte Landarzt-quote einführen. Damit werden Medizinstudenten dazu verpflichtet, nach ihrem Abschluss für bis zu zehn Jahre in ländlichen Regionen als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Im Gegenzug unterliegen sie nicht dem sogenannten Numerus clausus, müssen also nicht einen bestimmten Abitur-notendurchschnitt nachweisen.
So sieht es ein Gesetzentwurf von Sozialministerin Heike Werner (Linke) vor, den das Kabinett an diesem Dienstag erstmals berät. Er liegt dieser Zeitung vor.
Ziel ist es, eine regionale Unterversorgung zu vermeiden. Bereits jetzt sind nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) knapp 70 Hausarztstellen in Thüringen unbesetzt. Besonders betroffen sind das Umland von Gera und der Landkreis Hildburghausen mit jeweils sieben offenen Stellen. Auch in Schmölln, Zeulenroda-triebes, Greiz, Sondershausen oder Meiningen herrscht Arztmangel.
Die KV versucht bereits seit 2016 zusammen mit dem Land, Medizinabsolventen als Landärzte zu gewinnen. So werden in besonders betroffenen Gebieten neu gegründete Praxen mit jeweils 60.000 Euro gefördert. Nach Kv-angaben wurde der Zuschuss bis 2022 in rund 25 Fällen in Anspruch genommen. Mehr als die Hälfte davon waren Hausärztinnen oder Hausärzte.
Aus Sicht von Ministerin Werner ist aber mehr zu tun. Es sei absehbar, „dass die bereits bestehenden Instrumentarien allein nicht ausreichen, um die hausärztliche Versorgung in allen Bereichen […] sicherzustellen“, heißt es in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs.
Deshalb sollen ab dem Wintersemester 2024/25 bis zu zehn Prozent der medizinischen Studienplätze in Thüringen für künftige Landärzte reserviert werden. Bei jährlich knapp 300 Anfängern an der Universität Jena – sie bietet aktuell als einzige Thüringer Hochschule ein Medizinstudium an – wären dies etwa 30 Studienplätze. Grundsätzlich soll die Quote nicht nur Allgemeinmedizinern, sondern auch anderen Facharztstudenten offenstehen, falls denn auch hier ein besonderer Bedarf besteht.
Die künftigen Mediziner gehen, wenn sie die bevorzugte Auswahl in Anspruch nehmen, einen rechtlich bindenden Vertrag mit dem Land ein. Das heißt: Wenn sie nach ihrem erfolgreichen Examen nicht unverzüglich eine geeignete Stelle in der zugewiesenen Region antreten, droht ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro. Im Ergebnis hätten die Studierenden ihr Ausbildung selbst finanziert: Ein staatliches Studium der Medizin kostet – abhängig vom Fach – zwischen 30.000 und 40.000 Euro im Jahr.
Eine Landarztquote gibt es bereits in neun Ländern und wurde zuletzt vom Thüringer Landtag eingefordert. Im Nachbarland Sachsen etwa trat sie im vergangenen Jahr in Kraft.
Es verschlechtert sich in einigen Gebieten die wohnortnahe hausärztliche Versorgungslage. Heike Werner (Linke), Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie in der Begründung des „Hausärztesicherstellungsgesetzes“